In Bayern gibt es aktuelle Spannungen rund um die Zukunft von Wasserkraftwerken, die im Besitz des Unternehmens Uniper sind. Dies hat die SPD-Fraktion auf den Plan gerufen. Die bayerische Staatsregierung hat nach Ansicht der SPD bislang nicht adäquat auf die Empfehlungen aus Berlin reagiert. Florian von Brunn, der energiepolitische Sprecher der SPD, äußerte sich klar: „Die Söder-Regierung muss jetzt Nägel mit Köpfen machen und mit dem Uniper-Management konkret über die Wieder-Verstaatlichung der Wasserkraftwerke verhandeln.“ Dabei besteht nicht nur der Wunsch, die bestehenden Kapazitäten zu übernehmen, sondern auch das Walchenseekraftwerk und die Pumpspeicherkraftwerke müssten in Gespräche einbezogen werden.
Von Brunn betont die historische Bedeutung des Walchenseekraftwerks, das als Industriedenkmal gilt und eine zentrale Rolle in der Elektrifizierung Bayerns gespielt hat. Die SPD sieht einen Heimfall als einen Schlüssel in diesem Kontext, doch die rechtlichen Grundlagen scheinen das bildlich gesprochen etwas komplizierter zu gestalten. Am Walchensee sowie bei den anderen Pumpspeicherkraftwerken bestehen keine Heimfallrechte, was die Verhandlungen potenziell verkompliziert.
Unipers Zurückhaltung
Auf der anderen Seite zeigt sich Uniper wenig kooperationsbereit. Ein Sprecher des Unternehmens erläuterte, dass Wasserkraft für Uniper eine fundamentale Rolle in der CO2-freien Stromerzeugung spielt und bestreitet, dass ein Verkauf der Kraftwerke auf der Tagesordnung steht. Laut Uniper kann der Heimfall nicht aufgehalten werden, doch das Unternehmen strebt nicht aktiv einen Verkauf an. Die strategische Bedeutung dieser Anlagen scheint für Uniper zu hoch zu sein, um sie aus der Hand zu geben.
Die Frage, was die Übernahme des Betriebs durch den Freistaat Bayerns kosten würde, bleibt derzeit ungeklärt. Es gibt rund 85 Wasserkraftwerke, die Uniper an Flüssen wie der Isar, dem Lech, der Donau und dem Main betreibt. Die Möglichkeiten eines Erwerbs sind jedoch an bauliche Gegebenheiten und eine notwendige Entschädigung geknüpft. Ob und wie diese Entschädigungen ausgehandelt werden, hängt stark von den jeweiligen Anlagen ab.
Ein weiterer kritischer Punkt in dieser Diskussion ist das Zeitfenster für die Heimfallrechte. Diese sollen erst ab 2030 schrittweise gezogen werden können. Kritiker warnen davor, dass dadurch ein regelrechter Flickenteppich an Zuständigkeiten entstehen könnte, was vor allem für das Hochwasser-Management nachteilig sein könnte. Die Auswirkungen auf die Effizienz dieser Systeme und die allgemeine Wasserverwaltung im Freistaat lassen die Frage aufwerfen, wie das Umweltministerium mit diesen Herausforderungen umgehen wird.