Flensburg

Ataman warnt: Bundesregierung kratzt nur an Antidiskriminierungsgesetz!

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, schlägt Alarm: Die geplante kleine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist völlig unzureichend, so Ataman in einem Interview. Die Bundesregierung will lediglich eine Anpassung vornehmen, um einem Vertragsverletzungsverfahren der EU zu entkommen – eine Entscheidung, die sie als mutlos bezeichnet. Diese beschränkt sich auf den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, was aus Sicht von Ataman nicht nur unklar, sondern auch unnötig kompliziert ist, und lediglich einer Handvoll Menschen helfen dürfte.

Die EU-Kommission hatte bereits 2015 auf Schwächen im deutschen Antidiskriminierungsrecht hingewiesen und ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge angestoßen. Ataman fordert eine umfassende Reform, die nicht nur Frauen im Zugang zu Dienstleistungen schützen, sondern auch Diskriminierungen aufgrund von Religion und Herkunft stärker ahnden sollte. „Ein Vermieter, der sexistisch handelt, sollte nicht die einzige Zielscheibe sein“, betont Ataman. Sie fordert von der Bundesregierung, die vereinbarten Reformen ernst zu nehmen und endlich ein schlagkräftiges Antidiskriminierungsrecht zu schaffen. Mehr Informationen dazu findet man hier.

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