Am vergangenen Donnerstag hat das Hauptzollamt Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Aktion eine umfassende Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. Rund 60 Zöllner kontrollierten 43 Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen, darunter Gastronomie, Einzelhandel und Friseurgeschäfte. Dabei wurden fast 180 Arbeitnehmer befragt. Die Kontrollen führten zur Einleitung von neun Ordnungswidrigkeits- und vier Strafverfahren. In 36 weiteren Fällen sind Nachermittlungen erforderlich, da die gesammelten Informationen der Arbeitnehmer mit den Lohnunterlagen der Unternehmen abgeglichen werden müssen.
Der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, René Matschke, warnte: „Unsere Kontrollen sind ein klares Signal an alle Arbeitgeber: Wer den Mindestlohn umgeht, riskiert harte Sanktionen.“ Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde, und Vereinbarungen, die diesen Betrag unterschreiten, sind ungültig. Die Prüfungen sind Teil einer groß angelegten EU-Aktion gegen Schwarzarbeit, an der 21 Mitgliedstaaten teilnahmen, insgesamt wurden über 7.700 Arbeitnehmer zu ihren Löhnen befragt. Weitere Details zur bundesweiten Aktion sind hier verfügbar.