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Keine Straftat: Ermittlungen zum Gießener Verkehrsversuch eingestellt!

Die Ermittlungen gegen Gießens Bürgermeister Alexander Wright wegen des gescheiterten Verkehrsversuchs sind eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Gießen gab bekannt, dass sich im Rahmen der komplexen Untersuchungen kein ausreichender Tatverdacht für eine Straftat ergeben habe. Nach einer Strafanzeige, die Untreuevorwürfe beinhaltete, wurde festgestellt, dass Wright trotz eines als rechtswidrig eingestuften Verkehrsversuchs durch das Verwaltungsgericht noch vorsichtig auf die Möglichkeit einer Rechtskonformität hoffte. Wie www.faz.net berichtet, konnte kein Beweis für den Vorsatz einer Untreue erbracht werden.

Der geplante Verkehrsversuch sollte mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger schaffen und war ursprünglich als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadt gedacht. Aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzung musste die Stadt jedoch alle Vorbereitungen wieder rückgängig machen. Die Staatsanwaltschaft hob hervor, dass die Ermittlungen im Oktober abgeschlossen wurden und keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Bürgermeister zu erwarten sind.

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