Neue Sicherheitsmaßnahmen in Berlin: Begleiteter Ausgang für Sicherungsverwahrte ausgesetzt
Flucht eines verurteilten Straftäters erschüttert Berlin
Die Stadt Berlin steht unter Schock, nachdem ein 57-jähriger Sträfling aus der Sicherungsverwahrung entkommen ist. Statt den vereinbarten Besuch bei seiner Mutter in Berlin-Neukölln anzutreten, nutzte er einen Moment der Unachtsamkeit und entkam durch die Wohnungstür. Eine Fahndung wurde unverzüglich eingeleitet, doch der Flüchtige bleibt bislang unauffindbar. Dieser Vorfall hat drastische Konsequenzen für das Justizsystem der Stadt.
Der Mann war wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt und befand sich seit 2015 in Sicherungsverwahrung. Diese Maßnahme wird angeordnet, wenn ein verurteilter Täter weiterhin als gefährlich eingestuft wird. Trotz 42 problemlosen begleiteten Ausgängen seit 2016 konnte der Mann erfolgreich fliehen, was die Sicherheitsvorkehrungen und Praktiken des Justizsystems in Frage stellt.
Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit
Als Reaktion auf die Flucht des Straftäters hat die Justizsenatorin Felor Badenberg beschlossen, alle begleiteten Ausgänge von Sicherungsverwahrten vorerst auszusetzen. Dies betrifft nicht nur Personen, für die eine Sicherungsverwahrung nach der Strafhaft vorgesehen ist, sondern auch lebenslänglich verurteilte Häftlinge in Berliner Gefängnissen. Eine Taskforce aus Vertretern des Justizvollzugs und der Senatsverwaltung prüft derzeit die Rahmenbedingungen für begleitete Ausführungen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Diese drastische Maßnahme soll sicherstellen, dass die öffentliche Sicherheit gewahrt bleibt und potenzielle Risiken durch entflohene Straftäter minimiert werden. Die konkreten Auswirkungen auf das Justizsystem und die Insassen der Berliner Gefängnisse werden in den kommenden Tagen genau beobachtet und bewertet, um angemessene Lösungen zu finden.