Polizeibeamter nach Käse-Diebstahl aus dem Dienst entlassen: Ein Blick auf die Integrität im öffentlichen Dienst
In einer ungewöhnlichen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Polizeibeamter wegen eines Diebstahls von Cheddar-Käse aus dem Dienst entfernt werden kann. Der Vorfall ereignete sich, als Wiegald Wiesmann als diensthabender Polizist zu einem Verkehrsunfall gerufen wurde, bei dem ein mit Käse beladener Lkw umgekippt war und der Käse auf der Straße verstreut wurde.
Der Beamte entschied sich dazu, mehrere unbeschädigte Käsepakete im Wert von 554 Euro in seinen Polizei-Kleinbus zu laden und sie unrechtmäßig auf die Dienststelle zu bringen. Wiesmann argumentierte später, dass der Käse aufgrund einer unterbrochenen Kühlkette praktisch wertlos geworden sei und er ihn lediglich vor der Vernichtung retten wollte, ohne die Absicht, ihn selbst zu konsumieren.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass unabhängig vom tatsächlichen Wert des gestohlenen Käses das Verhalten des Polizeibeamten inakzeptabel war. Durch sein Handeln habe er das Ansehen der Polizei schwer geschädigt und das Vertrauen der Allgemeinheit und des Dienstherrn verletzt. Es spiele keine Rolle, ob der Diebstahl aus einer vermeintlich altruistischen Motivation heraus begangen wurde.
Die Entscheidung, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen, unterstreicht die Bedeutung von Integrität und ethischem Verhalten im öffentlichen Dienst. Beamte tragen eine besondere Verantwortung, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und das Ansehen ihrer Institution zu schützen. Dieser Fall zeigt, dass selbst scheinbar harmlose Verstöße gegen die Regeln das Vertrauen in die staatlichen Institutionen beeinträchtigen können.
Die Debatte um den Cheddar-Diebstahl von Wiegald Wiesmann verdeutlicht die Notwendigkeit, dass Beamte sich stets bewusst sein müssen, dass ihr Handeln auch außerhalb ihrer dienstlichen Pflichten Konsequenzen haben kann. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sendet ein klares Signal an alle im öffentlichen Dienst tätigen Personen, dass Verstöße gegen die Regeln Konsequenzen nach sich ziehen können, unabhängig von den persönlichen Motiven.
– NAG