Umgang mit Zwangsverheiratung und Heiratsverschleppung in Neukölln
Die Sommerferien sind eine Zeit der Erholung und des Genießens für die meisten Kinder und Jugendlichen in Berlin. Leider bedeutet dies jedoch auch, dass einige Schüler:innen während dieser Zeit im Ausland zwangsverheiratet werden. Eine aktuelle Erhebung des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratungen hat für das Jahr 2022 496 Fälle von (drohender) Zwangsverheiratung in ganz Berlin dokumentiert. Beeindruckend ist, dass 88 % dieser Zwangsverheiratungen im Ausland stattfinden, hauptsächlich während der Ferien. Die meisten Betroffenen sind in Deutschland aufgewachsen.
Bezirksbürgermeister Martin Hikel betont die Dringlichkeit des Themas: „Zwangs- und Frühverheiratungen sind klare Menschenrechtsverletzungen, gegen die wir als Bezirk aktiv vorgehen müssen. Jedes Mädchen und jede Frau sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können. Die Prävention und der Schutz potenziell betroffener Jugendlicher erfordern die gemeinsame Anstrengung aller, besonders an Schulen und in Jugendeinrichtungen. Deshalb informieren wir Lehrkräfte, Sozialarbeiter:innen und Fachkräfte darüber, wie sie in Verdachtsfällen schnell und effektiv eingreifen können. Selbst wenn wir nur einen einzigen Fall verhindern können, hat sich der Einsatz gelohnt.“
Um den Jugendlichen, die von Zwangsverheiratung oder Heiratsverschleppung bedroht sind, rechtzeitig Hilfe anzubieten, hat das Bezirksamt Neukölln die Fachkräfte in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen mit Informationsmaterial und Handlungsempfehlungen unterstützt. Dies dient dazu sicherzustellen, dass die Opfer rechtzeitig erreicht werden und angemessene Unterstützung erhalten.
Die Informationsschreiben des Bezirksamts enthalten neben Vorschlägen zur Vorgehensweise auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner:innen in Neukölln sowie Informationen zu Beratungsstellen in Berlin, die bei Zwangsverheiratung und Frühehen helfen können. Es ist wichtig, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen gut informiert sind und wissen, wie sie bei Bedarf intervenieren können, um die Jugendlichen zu schützen.
Zwangsheirat ist in Deutschland seit 2011 ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Es ist daher entscheidend, dass alle Beteiligten sensibilisiert und befähigt sind, angemessen auf Verdachtsfälle zu reagieren und die Opfer zu unterstützen.
Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema können unter folgenden Links abgerufen werden:
– NAG