Neue Regeln zur Förderung der Arbeitsaufnahme von Bürgergeldbeziehern
In einer neu angekündigten Initiative plant die Bundesregierung, schärfere Regeln einzuführen, um mehr Bürgergeldbezieher zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermutigen. Das Ziel ist es, durch eine stärkere Verpflichtung zur Gegenleistung die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln und Betroffene in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Pendelzeiten sollen ausgeweitet werden
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Maßnahmen ist die Akzeptanz von längeren Pendelzeiten. So sollen Bürgergeldbezieher bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden eine Zumutbarkeit von zweieinhalb Stunden Pendelzeit haben. Bei Arbeitstagen über sechs Stunden sind sogar drei Stunden Hin- und Rückfahrt vorgesehen. Die Jobcenter werden aktiv nach Arbeitsplätzen im Umkreis von 50 Kilometern suchen, um die Beschäftigungsaussichten zu verbessern.
Neben den Pendelzeiten sollen auch die Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger verschärft werden. Das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund wird zu erhöhten Leistungskürzungen von 30 Prozent für drei Monate führen.
Sanktionen bei Schwarzarbeit und Vermögensprüfungen
Neu geplant sind auch monatliche persönliche Meldungen bei der Behörde für Leistungsempfänger, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen. Schwarzarbeit von Bürgergeldempfängern wird als Pflichtverletzung betrachtet und führt zu Kürzungen von 30 Prozent über drei Monate.
Vor der Inanspruchnahme von Bürgergeld müssen Bewerber ihr eigenes Vermögen erschöpfen, mit Ausnahme der Altersvorsorge. Menschen, die sich wiederholt Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration verweigern, werden vermehrt Ein-Euro-Jobs zugewiesen, um ihre Arbeitsbereitschaft zu stärken.
– NAG