Verfahren gegen mutmaßliche Geldautomaten-Sprenger: Ein Blick hinter die Kulissen
Der Prozess gegen eine vermeintliche Bande von Geldautomaten-Sprengern könnte bald zu einem Abschluss kommen. Doch während sich 14 Angeklagte bereits zu den Vorwürfen geäußert haben und eine Einigung erzielt wurde, wird das Verfahren gegen einen Angeklagten abgetrennt. Was steckt hinter dieser Entscheidung und welche Auswirkungen hat sie?
Die Staatsanwaltschaft wirft insgesamt 16 Männern aus den Niederlanden und Belgien vor, Geldautomaten in Deutschland gesprengt zu haben, um an Bargeld zu gelangen. Die Anklage spricht von „mafiösen Strukturen“ und einer Beute von über 3,3 Millionen Euro. Der entstandene Schaden durch die Sprengungen wird sogar auf mehr als 5,5 Millionen Euro geschätzt – ein schwerwiegender Vorwurf.
Um dem hohen Aufwand und der Vielzahl der Beteiligten gerecht zu werden, findet der Prozess in einer Sporthalle auf dem Bundespolizei-Gelände in Bamberg statt. Doch warum wird das Verfahren gegen einen der Angeklagten abgetrennt? Der Grund liegt darin, dass dieser bisher zu den Vorwürfen geschwiegen hat, was zu einer Verzögerung des Gerichtsverfahrens führen könnte.
Für die übrigen 15 Angeklagten könnte das Ende des Prozesses jedoch bereits in Sicht sein, da sie in sogenannten Deals mit dem Gericht eine Einigung erzielt haben. Dies bedeutet, dass sie sich zu den Vorwürfen äußerten und Freiheitsstrafen vereinbart wurden. Ein Angeklagter, der bereits zuvor gesprochen hatte, war von diesen „Deals“ ausgenommen.
Der Prozess gegen den abgetrennten Angeklagten wird ab dem 22. Juli in den Räumen des Landgerichts fortgesetzt, während die Verhandlung mit den übrigen Angeklagten am 23. Juli auf dem Bundespolizei-Gelände weitergeführt wird. Der immense logistische Aufwand, bei dem die Angeklagten aus verschiedenen Gefängnissen in Bayern nach Bamberg gebracht werden müssen, unterstreicht die Komplexität dieses Falls.
Ursprünglich waren für diesen Mittwoch Plädoyers erwartet worden. Aufgrund eines erneuten Beweisantrags eines Verteidigers verzögert sich dieser Prozessschritt, und die Schlussanträge für die meisten Angeklagten werden voraussichtlich erst beim nächsten Verhandlungstag erfolgen.
– NAG