Umfangreiche Änderungen im Münchner Stadtviertel
Das Schwesternwohnheim an der Albert-Roßhaupter-Straße 65 wird in naher Zukunft einer neuen Verwendung zugeführt. Statt Pflegekräften sollen dort Geflüchtete untergebracht werden, was in der Bevölkerung auf unterschiedliche Reaktionen stößt.
Menschliche Unterbringung steht im Fokus
Bei der jüngsten Sitzung des BA Sendling-Westpark brachte eine engagierte Bürgerin ihre Bedenken darüber zum Ausdruck, dass das Haus als Schwesternwohnheim für die Pflegekräfte erhalten bleiben sollte. Die günstige Lage des Gebäudes in der Nähe verschiedener Kliniken und die steigenden Mietpreise in München wurden als Gründe für diesen Appell genannt.
Der Vorsitzende des BA, Günter Keller, wies jedoch darauf hin, dass die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, eine angemessene Unterbringung für Geflüchtete sicherzustellen. Trotz des Pflegenotstands betonte er die Wichtigkeit von festen Unterkünften für Menschen, die in schwierigen Situationen sind. In diesem Kontext lud er die Bürger ein, die bestehenden Leichtbauhallen im Stadtbezirk zu besuchen, um ein besseres Verständnis für die Situation der Geflüchteten zu bekommen.
Verschiedene Unterkünfte im 7. Bezirk
Im Münchner Stadtviertel gibt es verschiedene Unterkünfte für Geflüchtete, darunter die Staatliche Gemeinschaftsunterkunft an der Albert-Roßhaupter-Straße 22 mit 144 Bettplätzen, die dezentrale kommunale Unterkunft an der Albert-Roßhaupter-Straße 65 mit 205 Bettplätzen, sowie weitere Einrichtungen in der Gerty-Spies-Straße 9 und der Hansastraße 55. Es gibt auch ein Übergangswohnheim an der Hinterbärenbadstraße, das seit 1998 besteht.
Verlängerung der Nutzung ausgeschlossen
Der Vormieter des Gebäudes, Münchenstift, konnte die Wohnungen nicht weitervermieten, da der Mietvertrag befristet war und eine Verlängerung nicht in Betracht kam. Stattdessen plant der Vermieter eine Renovierung oder den Abriss des Gebäudes. Münchenstift-Sprecherin Anna Schmid erklärte, dass die Wohnungen aufgrund ihrer WG-Struktur nicht so gefragt waren wie Einzelwohnungen. Einige Wohngemeinschaften wurden daher an geflüchtete Ukrainer vermietet, um Leerstand zu vermeiden.
Letztendlich obliegt es dem Stadtrat, wichtige Entscheidungen über die Unterbringung von Geflüchteten in München zu treffen. Der BA Sendling-Westpark hat keine direkte Entscheidungsbefugnis in dieser Angelegenheit.
– NAG