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Gesundheitskioske in Hamburg: Bundesländer fordern Wiedereinführung in Gesundheitsversorgungsgesetz

Verbesserung der Gesundheitsversorgung: Gesundheitskioske, MVZ und Gesundheitsregionen im Fokus des Bundesrates

Die Länder setzen sich erneut für die Integration von Gesundheitskiosken in das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung ein. Nachdem die Pläne zunächst verworfen wurden, sollen die Kioske nun gemeinsam mit Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen die Gesundheitsversorgung in benachteiligten Gebieten verbessern.

Die Gesundheitskioske sollen in Zusammenarbeit von Kommunen und Krankenkassen gegründet werden, um Prävention und Versorgung in sozial benachteiligten Regionen zu stärken. Mit einem Telefon- und Online-Angebot sollen sie einen einfachen Zugang zu Gesundheitsleistungen ermöglichen. Die Finanzierung soll dabei von gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie den Kommunen getragen werden.

Neben den Gesundheitskiosken rückt auch die Errichtung von Primärversorgungszentren in den Fokus. Diese Zentren sollen eine umfassende medizinische Versorgung anbieten, angefangen von der hausärztlichen Betreuung bis hin zur psychotherapeutischen Unterstützung. MVZ und Praxisnetze sollen als Träger fungieren und durch Kooperationsvereinbarungen mit den Kommunen eine bedarfsgerechte Betreuung sicherstellen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Gesundheitsregionen, die durch Verträge zwischen Kommunen und Krankenkassen eine sektorübergreifende Versorgung gewährleisten sollen. Durch diese Maßnahmen sollen regionale Defizite in der Gesundheitsförderung ausgeglichen und die Versorgung effizienter gestaltet werden.

Der Bundesrat hat mehr als 50 Änderungswünsche zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz eingereicht, darunter auch die Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeuten. Die Bundesregierung wird voraussichtlich Mitte Juli darauf antworten, jedoch sind die Forderungen des Bundesrates nicht bindend, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist.

NAG

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