Stadtarchiv wird kostenpflichtig – Wie sich Gebührensatzungen auf das Gedächtnis einer Stadt auswirken
In dieser Woche wurde im Starnberger Stadtrat über die Zukunft des Stadtarchivs diskutiert, und es wurden wichtige Entscheidungen getroffen. Neben dem Museum Starnberger See und der Stadtbücherei soll auch das Stadtarchiv künftig Gebühren erheben. Diese Entscheidung fiel einstimmig und bringt Veränderungen mit sich, die sowohl Archivnutzer als auch die Gemeinde betreffen.
Das Stadtarchiv fungiert als das Gedächtnis einer Stadt, in diesem Fall von Starnberg. Doch die Aufrechterhaltung dieses Gedächtnisses erfordert finanzielle Mittel, die durch Einnahmen allein nicht gedeckt werden können. Mit einem Kostendeckungsgrad von nur 19,7 Prozent ist es notwendig, Gebühren für bestimmte archivarische Dienstleistungen zu erheben. Dieser Schritt wurde von der Stadtverwaltung vorgeschlagen, um die Zukunft des Stadtarchivs zu sichern und die Pflege der Archivbestände zu gewährleisten.
Konkret bedeuten die neuen Gebührensatzungen, dass für Dienstleistungen wie Auskünfte, Gutachten, Scannen von Unterlagen und Beglaubigungen nun Gebühren erhoben werden. So kostet beispielsweise die Erteilung von Auskünften 50 Euro pro halbe Stunde Zeitaufwand. Es wird jedoch Ausnahmen geben, insbesondere für schulische oder private Forschungsprojekte. Hier soll weiterhin kostenfreier Zugang gewährt werden, um Bildung und Forschung zu fördern.
Obwohl die Stadtverwaltung nur geringe Einnahmen von etwa 1000 Euro pro Jahr erwartet, sind die Kosten für das Stadtarchiv von Bedeutung. Mit 2,51 Stellen und hohen Mietkosten für die Räumlichkeiten stehen finanzielle Herausforderungen bevor. Die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden könnte eine Möglichkeit sein, die Kosten zu senken, ohne dabei externe Berater zu beauftragen.
Es wird deutlich, dass die Einführung von Gebührensatzungen für das Stadtarchiv eine wichtige Maßnahme ist, um die Archivarbeit langfristig zu sichern. Die Entwicklung des Stadtarchivs und die Wege, wie die Gemeinde die Kosten tragen kann, werden in den kommenden Monaten genauer untersucht. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidungen auf die Archivnutzer und die Historie von Starnberg auswirken werden. – NAG