Akten vernachlässigt – Ex-Mitarbeiterin vor Gericht wegen Amtsmissbrauch
Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt derzeit das Amtsgericht in Düsseldorf, wo eine ehemalige Justizangestellte angeklagt ist. Sie soll aus Überforderung Akten vernachlässigt haben, was ernste Konsequenzen nach sich zog.
Über acht Monate hinweg soll eine 46-jährige ehemalige Servicekraft bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf über 100 Akten versteckt und die Wiedervorlage-Fristen eigenmächtig verlängert haben. Diese Vorgehensweise führte dazu, dass mehrere Verfahren verzögert wurden. Die Frau muss sich nun wegen Verwahrungsbruch und Strafvereitelung in zwei Fällen vor Gericht verantworten.
Die Angeklagte arbeitete von November 2022 bis Juli 2023 in einer Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft, die sich hauptsächlich mit Jugendstrafsachen und Sexualdelikten befasst. Laut Anklage habe sie die Wiedervorlage-Fristen der Akten aus ihrem Zuständigkeitsbereich eigenmächtig verlängert, um diese später oder im Idealfall gar nicht bearbeiten zu müssen, da sie sich überfordert fühlte.
Fristlose Kündigung
Neben dem Vernachlässigen der Akten soll die Frau auch Akten innerhalb der Geschäftsstelle versteckt haben. Dadurch wurden laut Gerichtsangaben in 112 Fällen Akten verspätet oder gar nicht vorgelegt, was zu ernsthaften Konsequenzen führte. Ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften wurde erheblich verzögert, und in einem Fall von Kinderpornografie wurde die Strafverfolgung durch Verjährung sogar gänzlich verhindert.
Nachdem die Fälle aufgedeckt wurden, wurde die Beschuldigte fristlos von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf entlassen. Im Falle einer Verurteilung droht der ehemaligen Justizangestellten im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Da der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt wird, sind maximal vier Jahre Gefängnis möglich.
Dieser Vorfall verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung eines ordnungsgemäßen Umgangs mit Akten und die Konsequenzen von Amtsmissbrauch. Die Justizbehörden müssen sicherstellen, dass Verfahren effizient und korrekt bearbeitet werden, um die gerechte Verfolgung von Straftaten sicherzustellen.
– NAG