In Bielefeld wurde ein 21-jähriger Rettungssanitäter aus Brackwede wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. Das Urteil wurde am Montag (15.07.) nach Jugendstrafrecht gefällt.
Der junge Mann hatte Ende Oktober letzten Jahres seine gleichaltrige Kollegin während einer privaten Feier in Senne mit einem Küchenmesser erstochen, nachdem sie seine Annäherungsversuche abgelehnt hatte. Der Angeklagte gestand die Tat bereits zu Beginn des Prozesses im April.
Das Bielefelder Landgericht sah eine besondere Schwere der Schuld, weil der Täter bei der Tat eine besonders kriminelle Energie gezeigt hatte. Diese manifestierte sich in „Heimtücke“ und „niedrigen Beweggründen“, die zwei Mordmerkmale erfüllten, erklärte Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg.
Während ein psychiatrischer Gutachter Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife beim Angeklagten feststellte, forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Erwachsenen-Strafrecht. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Jugendstrafe von acht Jahren wegen Mordes.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte daher noch revisioniert werden. – NAG