HZA-OS: Maßnahme ergriffen – Leistungsbetrug in Vechta aufgedeckt
In unserer Region hat das Hauptzollamt Osnabrück kürzlich erfolgreich gegen einen Mann aus dem Landkreis Vechta vorgegangen, der Leistungsbetrug begangen hat. Das Amtsgericht Vechta sprach eine Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro gegen den Beschuldigten aus. Dieser hatte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, ohne dies dem Leistungsträger zu melden.
Der 39-jährige Mann bezog weiterhin Arbeitslosengeld I, obwohl er bereits eine Erwerbstätigkeit ausübte. Dank einer Mitteilung seiner Krankenkasse konnte das Hauptzollamt Osnabrück den Leistungsbetrug aufdecken und die erforderlichen Schritte einleiten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Betrugs gegen den Mann, der inzwischen rechtskräftig verurteilt wurde.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Leistungsbezieher jegliche Änderungen in ihrer beruflichen oder finanziellen Situation sofort dem zuständigen Leistungsträger mitteilen. Durch solche Maßnahmen kann Leistungsbetrug wirksam bekämpft und verhindert werden.
Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, betonte, dass der verurteilte Mann neben der Geldstrafe auch die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss. Dies dient nicht nur der Wiedergutmachung, sondern auch der Abschreckung potenzieller Betrüger.
– NAG