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Höcke will MDR-Staatsvertrag kündigen – Was bedeutet das für Thüringen?

Nach seiner Nominierung als Spitzenkandidat der Thüringer AfD hat Björn Höcke angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs am 1. September 2024 den MDR-Staatsvertrag zu kündigen und den Rundfunkbeitrag abzuschaffen, was weitreichende Folgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland hätte, während Juristen vor den verfassungsrechtlichen Risiken und den Auswirkungen auf die Medienfreiheit warnen.

Stand: 24.07.2024 12:14 Uhr

Die Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland erhält durch die Bundeslandwahl in Thüringen am 1. September 2024 neue Dynamik. Besonders die Thesen von Björn Höcke, dem Spitzenkandidaten der AfD, stehen im Fokus der politischen Debatte. Höcke plant im Falle eines Wahlsiegs, den MDR-Staatsvertrag zu kündigen und den Rundfunkbeitrag abzuschaffen. Solche Vorhaben werfen weitreichende Fragen zur Zukunft der Medienlandschaft auf.

Die Pläne der AfD

Auf dem Parteitag der Thüringer AfD im November 2023 stellte Höcke seine Ideen vor: eine Umstrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zu einem sogenannten „Grundfunk“, der mit erheblich reduzierten Mitteln auskommen soll. Er argumentiert, dass dieser Ansatz den Rundfunk neutraler und kosteneffizienter machen würde. Kritiker warnen hingegen vor den verfassungsrechtlichen Konsequenzen solcher Kürzungen.

Warnung vor weitreichenden Folgen

Experten, wie der Jurist Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung, äußern Bedenken zu Höckes Vorhaben. Er erklärt, dass eine Kündigung des MDR-Staatsvertrages tatsächlich rechtlich umsetzbar ist, da das Thüringer Landesverfassungsrecht dem Ministerpräsidenten in diesem Fall nahezu freie Hand lässt. Dies könnte jedoch schwerwiegende Folgen für die Medienfinanzierung in Thüringen haben, da rund 160 Millionen Euro jährlich wegfallen würden.

Gelassenheit beim MDR

Der MDR selbst zeigt sich von den Ankündigungen Höckes unbeeindruckt. Der Juristische Direktor, Jens-Ole Schröder, betont, dass die Einrichtung auch nach einer Kündigung des Staatsvertrages weiterhin Programme produzieren könnte, da der Hauptsitz in Leipzig bleibt. Juristische Entscheidungen aus der Vergangenheit würden sicherstellen, dass der Rundfunkbeitrag in diesem Fall weiterhin erhoben werden könnte.

AfD weist Kritik zurück

Im Gegensatz zu den juristischen Bedenken macht die AfD eigene Argumente geltend. Nach Ansicht des stellvertretenden Landessprechers Torben Braga könnte ein reduzierter „Grundfunk“ dennoch einen hochwertigen Service bieten, einschließlich Nachrichten und regionalen Inhalten. Die Frage, wie dies mit einem stark reduzierten Budget umsetzbar ist, bleibt jedoch offen.

Änderung der Landesverfassung

Die für die Thüringer Medienlandschaft entscheidenden Fragen könnten dadurch beantwortet werden, dass jemand wie Tobias Mast eine Änderung der Landesverfassung anregt. Solch eine Reform wäre darauf abzielen, dass alle Entscheidungen über den Staatsvertrag, inklusiver Kündigungen, nur mit parlamentarischer Zustimmung getroffen werden können. Doch auch hier steht das Argument der Praktikabilität: Eine solche Änderung könnte vor der bevorstehenden Wahl nicht mehr realisiert werden.

Zusammenfassend zeigt die gegenwärtige Situation in Thüringen, wie politische Ansichten und rechtliche Rahmenbedingungen die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinflussen können. Die bevorstehenden Wahlen könnten entscheidende Weichen für den Medienbetrieb setzen und die Diskussion über die Rolle des Rundfunks in einer modernen Gesellschaft neu beleben.

NAG

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