Die kürzlich vorgestellte Novelle des Landeswassergesetzes in Schleswig-Holstein zeigt, wie eine Anpassung des rechtlichen Rahmens nicht nur ökologischen Bedürfnissen, sondern auch finanziellen Herausforderungen der Gemeinden gerecht werden soll.
Hintergrund und Dringlichkeit der Anpassungen
Vor dem Hintergrund immer heftigerer Wetterbedingungen, wie sie durch die Klimakrise verursacht werden, will die schleswig-holsteinische Landesregierung unter Minister Tobias Goldschmidt (Grüne) Maßnahmen ergreifen, um die Wasserversorgung und den Küstenschutz zu verbessern. Starkregenereignisse und Sturmfluten stellen mittlerweile eine ernsthafte Bedrohung dar, die nicht nur das Eigentum der Bürger betrifft, sondern auch die Infrastruktur der Gemeinden gefährdet.
Verbesserungen im Küstenschutz
Ein zentraler Punkt der Gesetzesnovelle ist die Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses an Küstenschutzbauten. Dies soll erforderlich werden, um langsame Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die oft durch individuelle Eigentumsrechtsansprüche blockiert werden. Goldschmidt machte deutlich, dass dies nicht nur den Schutz Einzelner verbessern, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen soll.
Starkregenkarten und Risikoanalysen
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung wird es zukünftig Starkregenkarten geben, die von den Kommunen erstellt werden sollen. Anhand dieser Karten können Bürger erkennen, wie gefährdet ihre Häuser sind und welche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden sollten. Eine individuelle Risikoanalyse kann somit dazu beitragen, Schäden durch Starkregen zu minimieren.
Finanzielle Auswirkungen für die Bürger
Die Anpassungen im Landeswassergesetz bringen auch Änderungen bei der Landeswasserabgabe mit sich. Diese wird entsprechend der Inflation erhöht, was für einen Vier-Personen-Haushalt zusätzliche Kosten von bis zu 5,40 Euro zur Folge hat. Umweltminister Goldschmidt erklärte, dass die erhöhten Einnahmen von jährlich rund sieben Millionen Euro in Projekte zur Wasserrückhaltung fließen sollen. Diese Mittel sind entscheidend, um die Wasserversorgung auch in Zeiten von Trockenheit sicherzustellen.
Ausblick auf die zukünftige Umsetzung
Der erste Entwurf der Gesetzesänderungen wurde kürzlich am 24. Juli 2024 in der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause verabschiedet. Es steht nun die Anhörung der Verbände an, bevor das Gesetz überarbeitet und erneut im Kabinett behandelt wird. Ziel ist es, die Änderungen 2025 in Kraft zu setzen, um Schleswig-Holstein besser auf die Herausforderungen durch den Klimawandel vorzubereiten.
– NAG