Die verstümmelte Wildvogelpraxis am Beispiel eines Turmfalken in Aachen wirft ein Licht auf ein besorgniserregendes Phänomen in unserer Gesellschaft. Dies ist nicht nur ein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Trends, der die Sicherheit und das Wohlergehen freilebender Tiere gefährdet.
Der Vorfall und seine Entdeckung
Am 8. Juli 2023 entdeckten Spaziergänger auf der Scherbstraße zwischen Kohlscheid und Horbach einen jungen Turmfalken in einem erschreckenden Zustand. Der Vogel, der lediglich 110 Gramm wog, litt schwer unter dem Verlust seiner Handschwingen, den äußeren Federn seiner Flügel, was ihn daran hinderte, zu fliegen und selbstständig Nahrung zu finden. Die Entdecker brachten ihn zur Wildvogelhilfe Karen Bülles in Heinsberg-Kempen. Hier wurde sogleich Strafanzeige gegen unbekannt bei der Polizei Aachen erstattet, da der Verdacht auf mutwillige Verstümmelung bestand.
Die Reaktion der Tierschutzorganisation Peta
Die Tierrechtsorganisation Peta reagierte prompt auf den Vorfall und bot eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise zur Aufklärung des Falls an. Diese Maßnahme soll dazu dienen, mögliche Augenzeugen zu ermutigen, sich zu melden und zur Aufklärung beizutragen. Die Unterstützung durch Peta zeigt, dass der Schutz der Tiere und die Bekämpfung von Tierquälerei von großem öffentlichen Interesse sind.
Die Einschätzung der Wildvogelhilfe
Karen Bülles, die freiwillig in der Wildvogelhilfe arbeitet, äußerte sich besorgt über die wiederholten Fälle von mutwilliger Tierverletzung. Sie betont, dass die Entnahme der Handschwingen auf beiden Seiten symmetrisch war und einen Unfall ausschließt. „Es ist nicht normal, was da draußen abgeht“, sagt Bülles und stellt fest, dass solche Taten oft im Bewusstsein durchgeführt werden, dass die Tiere leiden und möglicherweise verhungern werden.
Langfristige Folgen und die Versorgungsarbeit
Obwohl der Turmfalke mittlerweile wieder zu Kräften gekommen ist, wird er voraussichtlich erst im kommenden Jahr die Wildvogelhilfe verlassen können. Die natürliche Erneuerung seiner Federn, auch „durchgemausert“ genannt, benötigt Zeit. Leider ist eine künstliche Reparation, also das Anbringen neuer Federn, in diesem schweren Fall nicht möglich, da die Verletzungen zu gravierend sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Dieser Vorfall fällt unter den Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, das es verbietet, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. In ähnlichen Fällen, wie dem eines Fischadlers, der am 27. März in Stolberg mit einem Luftgewehr angeschossen wurde, hat Peta ebenfalls eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgelobt. Solche gesetzlichen Regelungen sind entscheidend, um Tiere zu schützen und gegen Tierquälerei vorzugehen.
Unterstützung der Wildvogelhilfe
Die unabhängige Wildvogelhilfe in Heinsberg-Kempen verdient Beachtung. Diese Einrichtung erhält keine öffentlichen Mittel und ist daher auf Spenden angewiesen. Interessierte, die die Arbeit der Wildvogelhilfe unterstützen möchten, können dies direkt über das Spendenkonto des BUND NRW oder Paypal tun. Jede Unterstützung hilft, die notwendige Pflege und Behandlung verletzter Tiere zu gewährleisten.
Insgesamt zeigt der Fall des Turmfalken nicht nur die oftmals verborgene Gewalt gegen Tiere, sondern auch die Notwendigkeit, auf diese Missstände aufmerksam zu machen und die sensiblen Themen des Tierschutzes in der Öffentlichkeit stärker zu diskutieren.
– NAG