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Bundestagsergutachten: Zweifel am geplanten Steuerrabatt für Fachkräfte

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußert erhebliche Bedenken gegen den geplanten Steuerbonus für ausländische Fachkräfte, da dieser laut Gutachten Beschäftigte, die bereits länger in Deutschland arbeiten, benachteiligen könnte, was die Ampel-Regierung in der aktuellen Debatte um Anreize für dringend benötigte Fachkräfte unter Druck setzt.

Berlin (dpa) – Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wirft Fragen zur geplanten Steuererleichterung für ausländische Fachkräfte auf. Aufgrund möglicher Ungerechtigkeiten könnte dieser Steuerrabatt Beschäftigte, die bereits länger in Deutschland beschäftigt sind, benachteiligen.

Steuerliche Anreize für Ausländer

Im Rahmen ihrer «Wachstumsinitiative» möchte die Ampel-Regierung steuerliche Anreize schaffen, um Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver zu gestalten. Geplant ist, dass neu zugewanderte Spezialisten in den ersten drei Jahren jeweils 30%, 20% und 10% ihres Bruttoeinkommens steuerfrei stellen können. Diese Regelung zielt hauptsächlich auf sogenannte «Spitzenkräfte» ab, die potentielle steuerliche «Anwerbungsprämien» erhalten sollen.

Rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit

Das Gutachten, das im Auftrag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erstellt wurde, hebt hervor, dass ein strenger Prüfungsmaßstab notwendig sein könnte. Steuerzahler könnten oft nicht beeinflussen, ob sie den Rabatt erhalten oder nicht, was zur Ungleichheit führe. Die Experten warnen davor, dass eine Steuerpolitik, die nicht nach finanzieller Leistungsfähigkeit ermittelt, fraglich ist.

Sahra Wagenknechts Kritik

Sahra Wagenknecht, die Gründerin des BSW, sieht in der geplanten Maßnahme eine «Inländerdiskriminierung». Sie äußerte, dass die Idee eines Steuervorteils für Ausländer als sozialer Sprengstoff betrachtet werden könnte und ließ durchblicken, dass die Bundesregierung die Stimmung in der Bevölkerung nicht adäquat einschätze. Wagenknecht fordert, dass die Ampel-Koalition diesen Plan zurückziehen sollte.

Der rechtliche Rahmen

Das Gutachten verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit einen größeren Gestaltungsspielraum bei steuerlichen Subventionen gewährt hat. Unter einer großzügigen Auslegung könnten Unterschiede in der Besteuerung legitimiert werden, wenn ein sachlicher Grund genannt werden kann. Jedoch bleibt die Frage, ob der politische Wille weiterhin im Einklang mit gerechten und fairen steuerlichen Grundlagen steht.

Ein Blick auf die europäische Praxis

Die Bundesregierung argumentiert, dass ähnliche steuerliche Anreize in mehreren europäischen Ländern erfolgreich implementiert wurden, um benötigte Fachkräfte anzuziehen. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Skepsis der Wissenschaftler und die Bedenken der politischen Opposition in die Entscheidungsfindung einfließen und wie sich diese auf den Arbeitsmarkt auswirken könnte.

NAG

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