Ein aktueller Gerichtsfall aus Rostock wirft ein bemerkenswertes Licht auf die Thematik der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Seit jeher gilt in Deutschland der Grundsatz, dass Arbeitnehmer bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weiterhin ihren Lohn erhalten. Doch der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass es auch Ausnahmen gibt, die für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung sein können.
Arbeitsunfähigkeit und die Anforderungen an den Arbeitnehmer
In Deutschland sind Arbeitnehmer, die an einer Krankheit leiden und deshalb nicht arbeiten können, in der Regel durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geschützt. Dies bedeutet, dass sie für einen bestimmten Zeitraum weiterhin ihren Lohn erhalten, sofern sie eine AU vorlegen. Arbeitsunfähigkeit wird definiert als die Unfähigkeit, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, ohne dass sich die Erkrankung verschlimmert. In diesem Kontext ist es jedoch wichtig zu verstehen, dass nicht jede AU automatisch zur Lohnfortzahlung führt.
Der Fall aus Rostock: Ein Blick auf Zweifel und Beweislast
Im besagten Rostocker Fall entschied das Gericht zugunsten des Arbeitgebers, obwohl eine AU vorlag. Der Arbeitgeber konnte jedoch überzeugende Beweise präsentieren, die die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers in Frage stellten. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Frist zwischen der Kündigung und der Einreichung der AU. Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung prompt eine AU einreicht und dann direkt in eine neue Anstellung wechselt, kann dies als Indiz für einen Missbrauch interpretiert werden.
Das Gericht prüft sorgfältig alle Umstände
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern betont, dass es eine gründliche Prüfung der vorgelegten Beweise und Umstände durchführt. Hierzu gehören die gesundheitlichen Beschwerden sowie die ärztlichen Anordnungen und sogar der Zustand des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der AU-Übergabe. Sollte es also Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit geben, kann die Zahlung des Lohns unter Umständen abgelehnt werden.
Die Bedeutung für Arbeitnehmer
Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen Arbeitnehmer konfrontiert werden können. Das Gericht hebt hervor, dass die Beweislast im Konfliktfall beim Arbeitnehmer liegt. Er muss konkrete Tatsachen darlegen und im Zweifel auch beweisen, dass eine Erkrankung besteht, die die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Dies stellt eine besondere Anforderung dar, die viele Arbeitnehmer nicht immer erfüllen können.
Fazit: Vorsicht ist geboten
Diese Entwicklungen sollten Arbeitnehmer sensibilisieren und dazu anregen, bei Krankmeldungen besonders sorgfältig zu agieren. Es ist wichtig, sich der damit verbundenen Pflichten und der möglichen rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Im Deutschland, wo die Durchschnittszahl der krankgeschriebenen Tage pro Arbeitnehmer bei 15,2 liegt, könnte dieser Fall weitreichende Folgen für die Praxis der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.