Am Flughafen München wurde eine 44-jährige Frau festgenommen, die kurz vor ihrer Haftentlassung stand. Ein Vollstreckungsbefehl wegen Geldwäsche lag gegen sie vor, verbunden mit einer Geldstrafe von 3.600 Euro oder einer entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland wurde sie von der Bundespolizei kontrolliert und der Haftbefehl aufgedeckt.
In einem dramatischen Wendepunkt während des Transports zur Justizvollzugsanstalt erhielt die Polizei einen Anruf von der Bundespolizeiinspektion am Münchner Hauptbahnhof. Die Tochter der Frau hatte gerade die ausstehende Geldstrafe beglichen, was zur Freilassung der 44-Jährigen führte. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I konnte sie ihre Haft aufschieben und entging so der Gefängnisstrafe. Weitere Details sind hier nachzulesen.