Ein bedeutendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat das Schicksal zweier Betriebe in Baden-Württemberg gewendet: Die Betreiber eines Hotels und eines Friseursalons müssen die erhaltenen Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. Das Gericht stellte klar, dass die ausgehändigten Formulare und Begleitinformationen der Landesregierung zu unklar waren. Dies schützte die Unternehmen vor plötzlichen Rückforderungen in Höhe von 10.400 und 15.000 Euro, die sie ursprünglich 2020 als Unterstützung während der Pandemie erhalten hatten.
Die Richter betonten, dass nicht eindeutig erkennbar war, dass die Hilfe lediglich für vorübergehende Liquiditätsengpässe gedacht war. Stattdessen schufen die Unternehmen die Erwartung, dass es sich um allgemeine Hilfen für durch die Pandemie in Not geratene Betriebe handelte. Die Rückzahlungsbescheide wurden daher als rechtswidrig eingestuft. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wurde angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle die Berufung zugelassen. Mehr dazu lesen Sie auf www.tagesschau.de.