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Hohe Gefahr der Blauzungenkrankheit: Impfempfehlung für Tierhalter im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Impfung gegen Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen – Tiergesundheit im Fokus

Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiter aus und bedroht Rinder und Schafe in Deutschland. Der aktuelle Serotyp 3 des Virus (BTV 3) wurde in verschiedenen Bundesländern und auch in Hessen nachgewiesen. Die Erkrankung wird durch Gnitzen übertragen und zeigt sich vor allem in den warmen Monaten.

Die Symptome sind bei Schafen besonders schwerwiegend und können sogar tödlich sein, während Rinder deutliche Einbußen in der Milchleistung verzeichnen. Die Krankheit ähnelt den Symptomen der Maul- und Klauenseuche und erfordert eine rechtzeitige Erkennung und Behandlung.

Neue Impfungsmöglichkeiten bieten Schutz

Um die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit einzudämmen, ist eine Impfung unerlässlich. Obwohl der neue Serotyp BTV 3 bisher keinen zugelassenen Impfstoff hat, ermöglicht eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Verwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die gefährdeten Tierbestände zu schützen.

Die Impfung muss von einem Tierarzt durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden. Eine Grundimmunisierung dauert in der Regel 20 bis 30 Tage und gewährt einen effektiven Impfschutz. Eine finanzielle Unterstützung der Thüringer Tierseuchenkasse erleichtert Tierhaltern die Impfung.

Handeln für die Gesundheit der Tiere

Die freiwillige Impfung bietet den Tierhalter:innen die Möglichkeit, ihre Tiere vor der Blauzungenkrankheit zu schützen. Dies ist nicht nur im Sinne des Tierschutzes wichtig, sondern auch zur Vermeidung von weiteren Infektionen und zur Sicherung der Tierbestände. Zusätzlich zur Impfung kann eine vorbeugende Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien das Risiko eines Mückenstichs verringern.

Tierhaltungen von Schafen, Ziegen und Kameliden müssen bei der Thüringer Tierseuchenkasse oder der Veterinärbehörde gemeldet werden. Die Blauzungenkrankheit zählt zu den meldepflichtigen Tierseuchen, und es gelten besondere Vorschriften für den Handel und Transport infizierter Tiere.

Beratung und Kontaktaufnahme

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen steht Tierhalter:innen für weiterführende Informationen unter Tel. 03693/485-8169 zur Verfügung. Nehmen Sie die Impfung ernst und handeln Sie jetzt, um die Gesundheit Ihrer Tiere zu schützen.

NAG

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