
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen und Saarland geraten aufgrund von milliardenschweren Sondervermögen in rechtliche Schwierigkeiten, nachdem das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass der ehemalige Coronafonds nicht für andere Zwecke genutzt werden darf. Die Landeshaushalte der genannten Länder haben ähnliche Instrumente wie die Bundesregierung eingeführt, die nun als verfassungswidrig gelten. Ökonom Friedrich Heinemann erklärt, dass die Länder trotz fehlender Klagen in einem unhaltbaren Zustand seien. Schleswig-Holstein und Bremen haben bereits Maßnahmen ergriffen, während das Saarland und Nordrhein-Westfalen ähnliche Pläne verfolgten, aber aufgrund von rechtlichen Bedenken oder Klagen abändern mussten. Der Umgang mit den Sondervermögen und die rechtlichen Konsequenzen stehen im Mittelpunkt der Diskussion.
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Milliarden-Tricksereien in deutschen Bundesländern
- Schleswig-Holstein hat einen Corona-Notkredit über bis zu 5,5 Milliarden Euro bewilligt
- Schleswig-Holstein beschloss außerdem einen Ukraine-Notkredit über insgesamt 1,4 Milliarden Euro
- Bremen hat drei Milliarden Euro zur Bekämpfung der Klima- und Energiekrise bereitgestellt
- Das Saarland hat ein neues drei Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Transformation geschaffen
- Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wollte zuerst ungenutzte Milliarden aus dem landeseigenen Corona-Rettungsschirm umwidmen, entschied sich dann aber für ein Sondervermögen von fünf Milliarden Euro