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Thüringen: Urteil ohne Folgen für Sondervermögen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt rechnet die Thüringer Landesregierung zunächst nicht mit Auswirkungen auf das Sondervermögen im Freistaat. Thüringens Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff sagte, dass die Aufstellung des Thüringer Sondervermögens „nicht berührt sein dürfte“. Allerdings diskutiert die Koalition im Zusammenhang mit den Beratungen für den Haushalt 2024 auch über die Frage, wie mit dem Sondervermögen des Landes künftig verfahren werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umwidmung von Krediten im Haushalt 2021 für nichtig erklärt, die zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt wurden, aber für Klimaschutz und Wirtschaftsmodernisierung eingesetzt werden sollten. Dies hat Auswirkungen auf die Thüringer Landesregierung im Bereich der Energie- und Wirtschaftskrisenbearbeitung, und es wird noch einige Tage dauern, um genau zu bestimmen, was die Sperre konkret für Thüringen bedeutet.

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Bundeshaushalt und Kreditumwidmung

  • Das Bundesverfassungsgericht erklärte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig.
  • Die Kredite waren genehmigt worden, um die Corona-Krise zu bewältigen, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden.

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