Ein Geschäftsführer aus dem Raum Cloppenburg steht im Zentrum eines skandalösen Falls! Er wurde vom Amtsgericht Osnabrück mit einer Geldstrafe von satten 8.500 Euro bestraft, weil er Ausländer ohne die notwendigen Aufenthaltstitel beschäftigt hatte. Der massive Vorfall kam ans Licht, als die Agentur für Arbeit die Erlaubnis einer litauischen Transportfirma zum Verleih von Arbeitskräften nach Deutschland überprüfte.
Zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 hatte die litauische Firma sechs Arbeitnehmer an die Cloppenburger Transportfirma verliehen – und das völlig illegal! Dank der aufmerksamen Ermittler des Hauptzollamts Osnabrück konnte nachgewiesen werden, dass der Geschäftsführer damals bewusst gegen die gesetzlichen Bestimmungen handelte, indem er Kraftfahrer beschäftigte, die in Deutschland nicht arbeiten durften. Besonders brisant: Er hatte sogar versucht, einen Aufenthaltstitel für einen der Arbeiter zu beantragen, der jedoch abgelehnt wurde. Der Geschäftsführer kümmerte sich danach nicht mehr um die gültigen Genehmigungen. Jetzt bleibt ihm nicht nur die Geldstrafe, sondern auch die Verantwortung für die Verfahrenskosten. Das Urteil ist rechtskräftig und sendet klare Signale in der Transport- und Logistikbranche! Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es hier.