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Urlaubsanspruch für Menschen mit GdB 30: Was Sie wissen müssen!

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 haben in Deutschland keinen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, auch wenn sie eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Dies wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter klargestellt. Betroffene, die einen GdB zwischen 30 und 49 haben, besitzen bei einem GdB von 30 nicht die gleichen Urlaubsansprüche wie bei einem GdB ab 50, der mit besonderen Rechten wie Kündigungsschutz und fünf zusätzlichen Urlaubstagen einhergeht. In einigen Bundesländern wie Hessen und Baden-Württemberg können Beschäftigte im öffentlichen Dienst jedoch drei zusätzliche Urlaubstage im Jahr erhalten, wenn sie einen GdB von 30 bis 49 aufweisen.

Trotz der fehlenden Ansprüche auf Zusatzurlaub können Menschen mit einem GdB von 30, die aufgrund ihrer Behinderung Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche oder -sicherung haben, von einem besonderen Kündigungsschutz, Arbeitsplatzausstattungen und Lohnkostenzuschüssen profitieren. Darüber hinaus sind diese Personen nicht verpflichtet, ihren GdB ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, was ihnen eine gewisse Privatsphäre gewährt. In finanzieller Hinsicht können sie zudem von verschiedenen Steuervorteilen profitieren. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website der Universität Freiburg, so www.merkur.de.

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