Die geplante Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung im Sport durch den Bund wird nicht umgesetzt. Nach massiver Kritik aus Hessen und Nordrhein-Westfalen hat der Bundestag den Vorschlag aus dem Jahressteuergesetz 2024 gestoppt. Diese Neuregelung hätte nicht nur die Erhebung von Umsatzsteuer auf Eintrittsgelder und Hallenmieten abgeschafft, sondern auch die Möglichkeit für Kommunen, die Vorsteuer auf Investitionen zurückzufordern, beseitigt. Dies hätte insbesondere bei teuren Projekten wie der Renovierung von Sportstätten zu erheblichen Finanzierungslücken geführt.
Die Finanzminister der beiden Bundesländer, R. Alexander Lorz und Marcus Optendrenk, begrüßen die Entscheidung und betonen, dass der ursprüngliche Vorschlag eher schädlich gewesen wäre, anstatt den Breitensport zu fördern. Es war eine klare Warnung, dass unüberlegte Maßnahmen dem Sport in Deutschland einen Bärendienst erweisen könnten. Um künftig solche Missgeschicke zu vermeiden, soll bei Anpassungen der Umsatzsteuerbefreiung das Ziel der Sportförderung stets im Vordergrund stehen, während die Interessen der Kommunen und Vereine gewahrt werden müssen. Weitere Details zur Thematik findet man auf www.finanzverwaltung.nrw.de.