Ein Mann aus dem Landkreis Cloppenburg wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Cloppenburg setzte die Strafe auf 120 Tagessätze fest, was zur Vorstrafe des Mannes führt. Er hatte unrechtmäßig rund 1.230 Euro Arbeitslosengeld II kassiert, nachdem er seine Beschäftigung nicht rechtzeitig dem Leistungsträger meldete.
Die Aufdeckung des Betrugs geschah durch den automatisierten Datenabgleich DALEB, der von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird und bei dem das Jobcenter das Hauptzollamt Osnabrück informierte. Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts, betonte, dass der Verurteilte nicht nur die Geldstrafe zahlen, sondern auch die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückerstatten muss. Dies belegt die strengen Kontrollen im Sozialsystem und die Konsequenzen für Betrüger. Mehr Details zu diesem Fall sind bei www.presseportal.de nachzulesen.