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Saarbrücken im Fokus: Zoll deckt Mindestlohn-Verstöße auf!

Am 17. Oktober 2024 nahm eine beeindruckende Truppe von 68 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Saarbrücken an einer groß angelegten bundesweiten Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns teil. Diese umfassende Überprüfung erstreckte sich über das Saarland und südliches Rheinland-Pfalz, wo zahlreiche Branchen wie Gastronomie, Nagelstudios, Taxiunternehmen und Baustellen ins Visier genommen wurden. Unterstützt wurden die Zöllner von Mitarbeitern des Ordnungsamts Neustadt an der Weinstraße und des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz, was den Umfang dieser Kontrolle unterstreicht.

Die Ergebnisse sind alarmierend: Bei der Prüfung von 58 Arbeitgebern wurden über 150 Arbeitnehmer befragt, und in 87 Fällen wurden bereits erste Hinweise auf gravierende Verstöße gesammelt. Dazu zählen Verdachtsmomente bezüglich der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und möglichen Sozialleistungsbetrugs. Zudem sind bereits neun Strafverfahren eingeleitet worden, unter anderem wegen illegaler Beschäftigung. Diese umfangreiche Kontrollaktion ist Teil einer der größten grenzüberschreitenden Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Teilnehmer aus 21 Mitgliedstaaten waren involviert, was die konzertierte Anstrengung zur Bekämpfung der Umgehung des Mindestlohns demonstriert, berichtet www.presseportal.de.

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