Am 22. Oktober erschien eine 21-jährige syrische Staatsbürgerin im Bundespolizeirevier am Essener Hauptbahnhof, um eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahls im Internet zu erstatten. Doch die Beamten entdeckten schnell, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen vorlag. Die Frau wurde im April 2024 zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, weil sie in drei Fällen Leistungen erschlichen hatte, wofür sie die Strafe bislang nicht bezahlt hatte.
Obwohl die Bundespolizisten der festgenommenen Frau die Möglichkeit gaben, ihren Freund zu kontaktieren, um die Geldstrafe zu begleichen, konnte auch er die Summe nicht aufbringen. Daher wurde die 21-Jährige festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den unbekannten Täter eröffnet, der sich des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtgesetz schuldig gemacht haben soll, meldet www.presseportal.de.