Führerscheinbesitzer aufgepasst! Alle, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 auf den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umsteigen. Aktuell betrifft das besonders die Jahrgänge ab 1971, die ihre alten Ausweise, sei es grau oder rosa, bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen. Nach dieser Frist ist der alte Führerschein ungültig – ein Verwarngeld winkt bei weiterer Nutzung! Für ältere Jahrgänge, die die Frist verpasst haben, heißt es: schleunigst nachholen!
Das umständliche Prozedere startet bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Kulmbach – eine Terminvereinbarung ist Pflicht und sollte frühzeitig erfolgen, um Stress kurz vor der Deadline zu vermeiden. Für den Umtausch benötigen Betroffene ihren Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den alten Führerschein. Der Preis für den Umtausch liegt bei 25,30 Euro, die Bearbeitung dauert etwa vier Wochen. Verzögerungen bringen unnötige Komplikationen mit sich, also: jetzt anmelden! Wer die Frist verpasst, zieht strengere Sanktionen im In- und Ausland nach sich. Weitere Infos finden Sie hier.