HZA-LÖ: Neue Entdeckung der Zollbehörden in Weil am Rhein
Zollbeamten der Abfertigungsstelle Umschlagbahnhof in Weil am Rhein ist kürzlich etwas Aufregendes gelungen: Sie entdeckten Ende Juni eine Einfuhrsendung eines Schweizer Lebensmittelherstellers, die noch nicht ordnungsgemäß verzollt wurde. Diese Entdeckung wurde durch eine gründliche Prüfung der Zollanmeldung gemacht, bei der festgestellt wurde, dass das Unternehmen Abgaben in Höhe von 42.000 Euro aus früheren Sendungen nicht bezahlt hatte.
Diese Verfehlung führte dazu, dass das Hauptzollamt Heilbronn zwölf Vollstreckungsverfahren gegen die Firma einleitete. Durch die Zusammenarbeit mit den Grenzzollstellen an der Schweizer Grenze konnte schließlich eine Lösung gefunden werden. Die Beamten vor Ort forderten die sofortige Bezahlung der fälligen Beträge, einschließlich Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern. Nach der Begleichung der offenen Beträge konnten die Waren schließlich ihren Weg per Zug fortsetzen.
Die Vollstreckung von Steuer- und Abgabenforderungen durch die Zollverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen. Die Grenzvollstreckung ist ein spezielles Verfahren, das nur für öffentlich-rechtliche Geldforderungen gilt und in diesem Fall effektiv angewandt wurde.
Diese erfolgreiche Durchsetzung der Zollvorschriften zeigt, wie wichtig die Arbeit der Zollbehörden ist, um faire Bedingungen im Handel und faire Beiträge zur öffentlichen Hand zu gewährleisten.
Kontakt für weitere Informationen:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin: Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
Website: www.zoll.de – NAG