Lüneburg

Blauzungenkrankheit in Dahlenburg: Auswirkungen für Tierhalter im Kreis Lüneburg

In der Samtgemeinde Dahlenburg wurde im Oktober 2023 bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit vom Typ 3 festgestellt, was für die Tierhalter im Landkreis Lüneburg die dringende Empfehlung einer Impfung zur Eindämmung der Krankheit und zur Aufrechterhaltung des Handels mit Wiederkäuern zur Folge hat.

Ein neuer Fokus auf die Blauzungenkrankheit und ihre Auswirkungen auf die Landwirtschaft

In der Samtgemeinde Dahlenburg im Landkreis Lüneburg wurde ein Fall der Blauzungenkrankheit vom Typ 3 (BTV-3) bei einem Schaf festgestellt. Obwohl diese Krankheit für den Menschen ungefährlich ist und der Verzehr von tierischen Lebensmitteln unbedenklich bleibt, hat der Ausbruch erhebliche Konsequenzen für die Tierhalter und die regionale Landwirtschaft.

Übertragungswege der Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung, die ausschließlich Wiederkäuer betrifft. Besonders gefährdet sind Schafe, Rinder und Ziegen. Die Übertragung erfolgt nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Mücken, die als Gnitzen bekannt sind. Dies macht den Krankheitsausbruch besonders relevant für die Tierhaltungspraktiken und den Schutz der Tiere in Niedersachsen.

Regulatorische Maßnahmen und Impfung

Wegen des bestätigten Falls wird das Verbringen von Wiederkäuern in von der Blauzungenkrankheit freien Gebieten im Landkreis Lüneburg eingeschränkt. Die Region hat den sogenannten Freiheitsstatus verloren, was bedeutet, dass der Handel mit potenziell infizierten Tieren nun strengen Vorschriften unterliegt. Um den Status zurückzugewinnen, ist es entscheidend, dass entweder alle Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden oder dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine neuen Fälle auftreten.

Impfsituation und Empfehlungen

Zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stehen gegenwärtig keine zugelassenen Impfstoffe in der Europäischen Union zur Verfügung. Allerdings wurde seit dem 7. Juni 2024 die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV-3 unter Auflagen genehmigt. Diese Impfstoffe sind wichtig, um die Verbreitung des Virus zu vermindern und die klinischen Symptome bei betroffenen Tieren zu verringern oder vollständig zu verhindern. Tierärzte empfehlen eine Impfung sowie die Anwendung von Repellentien zur Mückenabwehr.

Langfristige Perspektiven und Rückgewinnung des Freiheitsstatus

Die Auswirkungen der Krankheit zeigen sich nicht nur in der direkten betroffenen Tierpopulation, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich. Denn mit dem Verlust des Freiheitsstatus reduzieren sich die Handelsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe dramatisch. Um die Region wieder als Blauzungenkrankheits-frei einzustufen, sind umfassende Maßnahmen notwendig, die sowohl die Impfung als auch die Überwachung von Tieren umfassen müssen.

Kontaktinformation und weitere Informationen

Für eine detaillierte Übersicht über die Bestimmungen für den Transport und die aktuelle Lage der Blauzungenkrankheit in Europa können interessierte Halter weitere Informationen beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg einholen. Das Amt ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter 04131/26-1413 erreichbar.

Dieser Ausbruch hebt die Bedeutung einer proaktiven und gut informierten Gemeindepolitik hervor, um zukünftige Krankheitsausbrüche zu verhindern und die Gesundheit der Tiere nachhaltig zu sichern.

NAG

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