Wohnmobile und Anhänger sorgen für Parkplatzprobleme in Gemeinden
In vielen Gemeinden blockieren Wohnmobile und Anhänger öffentliche Parkplätze, was zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern führt. Besonders in Bad Wiessee und Warngau stellen Dauerparker ein Problem dar, indem sie wochenlang bestimmte Stellplätze in Anspruch nehmen.
Das Problem mit Dauerparkern im Landkreis
Anhänger und Wohnmobile stehen oft über längere Zeiträume in Seitenstraßen und auf öffentlichen Parkplätzen, was die Parkmöglichkeiten für andere Nutzer einschränkt. Der stellvertretende Geschäftsführer des Zweckverbandes kommunale Dienste Oberland, Thorsten Preßler, betont, dass dieses Problem in 15 Kommunen des Landkreises weit verbreitet ist und zunehmenden Druck auf die Kommunen ausübt.
In Bad Wiessee beispielsweise wurden vermehrt Anhänger zwischen der Freihausstraße und Auer Straße sowie in der Anton-von-Rieppel-Straße abgestellt, was die begrenzten Parkmöglichkeiten weiter einschränkt. Ähnliche Probleme treten auch in Warngau auf, insbesondere im Gewerbegebiet im Birkerfeld und am Bahnhofsparkplatz.
Rechtliche Regelungen und Lösungsansätze
Laut den geltenden Vorschriften dürfen Anhänger nicht länger als zwei Wochen unbewegt an einer Stelle parken. Der Zweckverband ist größtenteils für die Kontrolle von Parkverstößen zuständig und erfasst Anhänger im System, um Bußgelder zu verhängen. Bei Wohnmobilen und Pkw mit gültiger Zulassung gestalten sich die Regelungen komplizierter, da sie über längere Zeiträume legal abgestellt werden können.
Um das Parkplatzproblem in den Griff zu bekommen, sind die Gemeinden gefordert, Lösungen zu finden. Einige Kommunen setzen bereits auf Verbotszeichen und Höhenbeschränkungen, um Anhänger und Wohnmobile fernzuhalten. Allerdings könnte dies das Problem lediglich verlagern, anstatt es nachhaltig zu lösen.
– NAG