In den Amtsgerichten im Westen der Pfalz stehen die digitalen Akten nach wie vor im Mittelpunkt hitziger Diskussionen. Trotz ihrer Einführung vor einigen Jahren sind die Vorteile der E-Akte noch nicht für alle sichtbar. Klaus Biehl, Direktor des Amtsgerichts in Zweibrücken, äußert Bedenken über anhaltende Schwierigkeiten im System, die insbesondere ältere Mitarbeiter betreffen. Die Digitalisierung bringt zwar Sichtbarkeit und Verfügbarkeit der Akten aus jedem Ort, doch der Austausch zwischen den Behörden funktioniert oft nicht reibungslos, und viele Dokumente müssen weiterhin ausgedruckt werden.
Während Biehl die E-Akte als noch nicht ganz ausgereift sieht, berichten andere Gerichte wie in Pirmasens und Kusel von einem weitgehend problemlosen Alltag. Sabine Schmidt-Wilhelm und Ralf Nagel betonen, dass die Vorteile überwiegen, insbesondere die Fähigkeit, Aufgaben effizienter zu priorisieren. Im Gegensatz dazu klagt Thomas Edinger vom Amtsgericht Rockenhausen darüber, dass trotz des digitalen Wandels die Bearbeitung nicht schneller erfolgt. Er spricht über die Unannehmlichkeiten, die ein Laptop bei Außenterminen mit sich bringt.
Die Bundesbehörden haben das System bereits seit 2020 eingeführt, mit der Vorgabe, bis Ende 2025 in allen Behörden vollständig digital zu arbeiten. Doch die Debatte über die tatsächlich spürbaren Vorteile der E-Akte ist noch längst nicht abgeschlossen. Weitere Informationen zu diesem komplexen Thema finden sich in einem aktuellen Artikel auf www.swr.de.