Die Weigerung des Amtsgerichts Recklinghausen, ein Versäumnisurteil vom 27. Mai 2022 an eine zwangsgeräumte Frau zu übermitteln, sorgt für massives Aufsehen. Trotz mehrfacher Aufforderungen hat der Direktor des Gerichts, Lutz Grimm, die Übersendung der angeforderten Unterlagen und Dokumentationen nachweislich verweigert. Dies wurde in einem Fachaufsichtsbeschwerdebeschluss an das Justizministerium NRW beanstandet, wo man schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zwangsräumung hegt. Die Verdachtsmomente deuten auf mögliche Fehlerhaftigkeiten oder gar Manipulationen der Zwangsräumungsgründe hin.
Gerichtliche Veröffentlichungen sind im Allgemeinen verpflichtend, und Urteile sollten in anonymisierter Form für Interessierte zugänglich gemacht werden. Dennoch hat das Amtsgericht anscheinend diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, was die Sorge um die Gerechtigkeit für die betroffene Frau zusätzlich verstärkt. Ihre Möglichkeit, sich gegen die erlittene Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen, bleibt in der Schwebe, während die rechtlichen Rahmenbedingungen jetzt unter Druck geraten sind. Mehr Details zu diesem übersichtlichen Skandal sind bei www.lokalkompass.de zu finden.