Anstehende Verzögerungen bei der Gründung von Cannabis-Anbauvereinigungen in Sachsen-Anhalt
Seit dem 1. Juli haben Anbauvereinigungen bundesweit die Möglichkeit, Anträge zur gemeinschaftlichen Kultivierung von Cannabis zu stellen. In Sachsen-Anhalt hingegen verzögert sich der Prozess aufgrund noch ausstehender Verordnungen.
Die Wartezeit auf die offizielle Genehmigung
Das Sozial- und Gesundheitsministerium gab bekannt, dass die erforderliche Verordnung noch nicht veröffentlicht wurde, wodurch die Anträge vorläufig entgegengenommen, aber nicht bearbeitet werden können. Die Landesregierung hat das Landesamt für Verbraucherschutz mit der Genehmigung und Überwachung der Cannabis-Clubs betraut, jedoch fehlt die offizielle Beauftragung aufgrund der ausstehenden Verordnung.
Eingeschränktes Interesse am Anbau von Cannabis
Im Vergleich zu anderen Bundesländern, in denen bereits erste Anträge eingegangen sind, rechnet das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt mit einer geringen Anzahl von Anträgen. Während Niedersachsen 16 Anbauvereinigungen verzeichnet, sind es in Hamburg fünf und in Rheinland-Pfalz vier. Es wird erwartet, dass sich nur eine einstellige Anzahl von Anträgen aus Sachsen-Anhalt einreichen wird.
– NAG