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Polarisierung über Arbeitspflicht von Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt

Kritische Diskussion über die Arbeitspflicht für Asylbewerber

In einem Landkreis in Sachsen-Anhalt sorgt die Entscheidung des CDU-Landrats, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten und bei Verweigerung Sanktionen zu verhängen, für hitzige Debatten. Diese Maßnahme wurde aufgrund des Hochwassers Anfang 2024 ergriffen, als fast zwei Millionen Sandsäcke transportiert werden mussten. Von den insgesamt 64 verpflichteten Asylbewerbern folgten jedoch nur 39 der Aufforderung, während sich 25, davon 16 unentschuldigt, weigerten zu arbeiten.

Sanktionen als letztes Mittel

Landrat André Schröder rechtfertigte die Sanktionen für die verweigernden Asylbewerber. Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden Leistungskürzungen von bis zu drei Monaten verhängt, wodurch ein alleinstehender Asylbewerber nur noch die Hälfte der regulären Sozialleistungen erhielt. Schröder betonte, dass Ausnahmen für Integrationskurse, Sprachkurse oder gesundheitliche Gründe gemacht wurden. Dennoch entschieden sich einige Asylbewerber lieber für die Sanktionen als für die Arbeit, was Schröder überraschte.

Trotz der Kritik einiger Pro-Migranten-Organisationen verteidigt Schröder sein Vorgehen. Er betont, dass die Mehrheit der Menschen im Landkreis die Meinung teile, dass Leistungsempfänger auch etwas zurückgeben sollten. Der Landrat lobte die positive Arbeit der 39 Asylbewerber, die sich engagierten, und verwies darauf, dass sogar zwei von ihnen fest angestellt werden könnten.

Geteilte Reaktionen auf die Maßnahme

Die Debatte um die Arbeitspflicht für Asylbewerber führte zu unterschiedlichen Reaktionen. Während Schröder Unterstützung erhielt und auf die Notwendigkeit der Gegenseitigkeit von Leistungen hinwies, äußerten Migrantenorganisationen Bedenken. Sie argumentierten, dass Asylbewerber keine billigen Arbeitskräfte seien und nicht einfach zur Arbeit gezwungen werden dürften. Schröder konterte diese Kritik und betonte, dass er nur geltendes Bundesrecht umsetze und Kritik an der Umsetzung als Kritik an diesem Recht betrachte.

NAG

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