Daueraufenthalt
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Berlin
Bürgergeld: Kein Daueraufenthalt in der Wohnung nötig, so das LSG
Bürgergeldbezieher müssen nicht ständig in ihrer Wohnung übernachten. Das LSG Berlin–Brandenburg sichert damit die Mietkosten.
Bürgergeldbezieher müssen nicht ständig in ihrer Wohnung übernachten. Das LSG Berlin–Brandenburg sichert damit die Mietkosten.