Frankfurt (Oder)

Restaurierte Gartenlaube: Ein Stück Frankfurter Geschichte erwacht

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz eröffnet am 1. September 2024 in Frankfurt am Main die restaurierte Gartenlaube der denkmalgeschützten Kleingartenanlage aus dem Jahr 1927, die durch Spenden und Lotterieerträge unterstützt wurde und als bedeutendes Erbe der modernen Architektur das Lebensgefühl der Weimarer Republik dokumentiert.

Am 1. September 2024 wird in Frankfurt am Main ein bemerkenswerter Moment in der Stadtgeschichte gefeiert: die Wiedereröffnung einer Kleingartenanlage, die 1927 ins Leben gerufen wurde. Dank der Unterstützung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) und einer Vielzahl von Spenden ist die von der Architektin Margarete Schütte-Lihotzky entworfene Gartenlaube nach umfassender Restaurierung nun bereit, der Öffentlichkeit präsentiert zu werden. Um 14:00 Uhr findet im Mustergarten des Neuen Frankfurt ein festlicher Akt statt, bei dem auch der Ortskurator Frankfurt am Main, Werner Völler, anwesend sein wird.

Diese Kleingartenanlage, die zur Siedlung Römerstadt gehört, steht exemplarisch für die sozialreformerischen Bestrebungen der 1920er Jahre. Unter der Leitung des Stadtrats Ernst May wurden in dieser Zeit zahlreiche durchgrünte Siedlungen geschaffen, die auf den Ideen der Gartenstadtbewegung basierten. Die Gärten waren für die Bewohner der Mehrfamilienhäuser konzipiert und sollten nicht nur als Erholungsorte dienen, sondern auch die Grundpfeiler des städtischen Lebens darstellen, indem sie Licht, Luft und Sonne ins Stadtleben brachten.

Das Erbe der Moderne

Die Kleingartenanlage ist mehr als nur ein Freizeitort; sie ist ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes. Die von Schütte-Lihotzky entworfene Laube ist auf vier Quadratmetern nicht nur praktisch gestaltet, sondern auch ein Symbol der damaligen Zeit, das das Alltagsleben der Arbeiter während der Weimarer Republik widerspiegelt. Die Gartenlaube, ausgestattet mit einem Werkzeugschrank und einem Fahrradschuppen, fungierte als Kernstück des normierten Kleingartens, der nach präzisen Vorgaben angelegt wurde. Dies zeigt sich auch in der Standardisierung, die damals eingeführt wurde.

Die DSD war maßgeblich an der Sanierung beteiligt. Diese Organisation fördert seit vielen Jahren den Erhalt von Denkmälern und historischen Stätten in Deutschland. Die GlücksSpirale, die Rentenlotterie von Lotto, sowie private Spenden haben es ermöglicht, die kostspielige Restaurierungsarbeit zu finanzieren. Interessanterweise zählt diese Kleingartenanlage zu über 280 Denkmälern, die die DSD allein in Hessen unterstützt hat. Dieser Umstand verdeutlicht das Engagement für den Erhalt des kulturellen Erbes der Region.

Im Rahmen des Projekts wurde zudem die von Schütte-Lihotzky entwickelte „Frankfurter Norm für Kleingartenbauten“ berücksichtigt. Diese Norm, die 1927 veröffentlicht wurde, markierte einen Meilenstein in der Gartenbauarchitektur. Die engen Beziehungen zwischen der Architektur und der Gartenkunst wurden auf eindrückliche Weise sichtbar, indem die Gartenanlagen so gestaltet wurden, dass sie den größtmöglichen Ertrag mit einem optimalen Mitteleinsatz erzielen konnten, was auch als eine Art „Labor“ für die Haushaltsführung betrachtet werden kann.

Die restaurierte Laube ist vom Typ II der damaligen typisierten Bauten, die vom Hochbauamt der Stadt Frankfurt entwickelt wurden. Mit einer gesamten Nutzfläche von 270 Quadratmetern ist die Laube multifunktional und bietet sowohl Schutz für die Gärtner als auch Platz für Gartengeräte – ein Paradebeispiel für effizientes Design und gesellschaftliches Engagement in der Architektur der Moderne.

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