Ein Vorfall in Essen sorgt für Aufsehen, nachdem ein 25-jähriger Mann ohne gültigen Fahrschein in einem Regionalexpress unterwegs war. Am Morgen des 29. August wurde die Bundespolizei aufgrund eines Fahrgelddeliktes alarmiert. Der junge Mann fuhr zunächst von Essen-Borbeck zum Essener Hauptbahnhof, als er von den Beamten kontrolliert wurde. Bei der Fahrscheinkontrolle konnte er kein gültiges Ticket vorweisen und sollte den Zug verlassen.
Als die Bundespolizisten eintrafen, wartete bereits der Regionalexpress auf Gleis 8. Der Verdächtige, ein Guineer, weigerte sich jedoch, seinen Verpflichtungen nachzukommen, was zu einem unangenehmen Vorfall führte. Er stellte sich vehement gegen die Aufforderungen der Ordnungshüter, beleidigte diese und spuckte sogar in deren Richtung.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Gegen 6:25 Uhr erhielten die Einsatzkräfte die Meldung über das Fahrgelddelikt. Der 25-Jährige konnte sich, trotz mehrmaliger Aufforderungen, nicht dazu bewegen, den Zug zu verlassen. Nach seinem Ausstieg zeigte er keine Bereitschaft zur Kooperation und hatte zudem keine Ausweisdokumente bei sich. Dies führte dazu, dass die Bundespolizisten gezwungen waren, ihn zu Boden zu bringen und zu fixieren, um die Situation unter Kontrolle zu halten. Während dieses Prozesses verschränkte er seine Arme und weigerte sich, den Anweisungen Folge zu leisten.
Der Mann hielt in seiner rechten Hand ein Feuerzeug, das er erst nach einem schmerzhaften Reiz losließ. Glücklicherweise blieb während des gesamten Vorfalls niemand verletzt. In der Bundespolizeidienststelle konnte die Identität des Mannes schließlich geklärt werden, und es ergab sich, dass er sich unerlaubt im Land aufhielt.
Aggressives Verhalten im Gewahrsam
Der Vorfall nahm eine weitere Wendung, als der 25-Jährige auch in der Gewahrsamszelle aggressiv wurde. Er griff wiederholt gegen die Wände und die Tür, schrie laut und drohte den Beamten mit körperlicher Gewalt. Aufgrund seines Verhaltens wurden Ermittlungen eingeleitet, die Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, das Erschleichen von Leistungen sowie gefährliche Körperverletzung und Bedrohung umfassen.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde erhielt der Dorstener eine Anlaufbescheinigung, was die Situation etwas entspannte. Der Vorfall zeigt, dass wann immer es um Fahrgelddelikte geht, auch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden essenziell ist, um Konflikte zu vermeiden.
Obwohl der Vorfall in diesem speziellen Fall relativ schnell unter Kontrolle gebracht werden konnte, verdeutlicht er dennoch die Herausforderungen, mit denen die Bundespolizei regelmäßig konfrontiert ist, besonders wenn es um Menschen ohne gültige Dokumentation geht, die sich in Deutschland aufhalten.