Deutschland

Bundesjustizminister Buschmann: Keine Gesichtserkennung zur Massenüberwachung

Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt in Halle den Einsatz flächendeckender Gesichtserkennung zur Massenüberwachung ab, da er den Schutz der Privatsphäre betont und stattdessen die Nutzung öffentlichen Bildmaterials für Ermittlungen im Kontext von schweren Verbrechen unterstützt.

Die Diskussion um den Einsatz elektronischer Gesichtserkennung nimmt in Deutschland eine spannende Wendung. Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP hat in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung klargestellt, dass er eine flächendeckende Gesichtserkennung im öffentlichen Raum strikt ablehnt. Dies geschieht vor dem Hintergrund der wachsenden Bedenken bezüglich der Massenüberwachung der Bevölkerung, die mit diesem Technologieeinsatz verbunden sein könnte.

„Der Einsatz elektronischer Gesichtserkennung darf kein Einfallstor für eine Massenüberwachung der Bevölkerung werden“, verdeutlichte Buschmann. Der Minister stellte jedoch klar, dass es in bestimmten Situationen notwendig sein kann, öffentlich zugängliches Bildmaterial zu verwenden. „Wenn ein Straftäter auf der Flucht ist, der schwere Verbrechen begangen hat, und dann von sich Fotos oder Videos im Internet hochlädt, können die Behörden doch nicht wegschauen“, argumentierte er. Sollte solche Bilder online verfügbar sein, so müsse der Staat in der Lage sein, diese als Teil von Ermittlungen zu nutzen, möglicherweise sogar mit automatischer Software.

Überwachung versus Sicherheit

In seiner Aussage hob Buschmann hervor, dass die Gesetzgebung nicht in eine Richtung tendieren sollte, die übermäßige Kontrolle der Bürger fördert. „Einen Einsatz von einer flächendeckenden Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – zur Echtzeitidentifikation von Straftätern – wird es nicht geben“, sagte er. Diese Position ist nicht nur eine Reaktion auf die gesellschaftlichen Bedenken, sondern auch ein klarer politischer Standpunkt inmitten eines wachsenden Sicherheitsdiskurses.

Ein weiterer Punkt, den Buschmann ansprach, war die Notwendigkeit, bei der Bekämpfung von Gewaltverbrechen die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. In Bezug auf die geplante Ausweitung des Messerverbots äußerte er sich zurückhaltend. Er erinnerte an den schweren Vorfall in Solingen, bei dem ein Attentäter ein Volksfest gezielt anvisierte. „Ihm war das Leben anderer Menschen egal, und ja: Ihm war sicher auch das deutsche Waffenrecht egal“, sagte Buschmann. Während er die Notwendigkeit eines besseren Schutzes großer Menschenansammlungen anerkennt, betonte er auch, dass eine erfolgreiche Bekämpfung von gewaltbereitem Islamismus und effektive Abschiebungen hohe Priorität haben müssen.

Buschmann forderte eine „neue Realpolitik“ in der Migration. „Im Mittelpunkt muss die schnellere, effektivere und erfolgreiche Durchführung von Abschiebungen stehen. Wir werden Kriminelle und Gefährder künftig auch nach Afghanistan und Syrien abschieben“, erklärte er. Diese Aussage spiegelt ein starkes Auftreten in Bezug auf innere Sicherheit und zeigt den politischen Willen, in diesem Bereich entschlossene Maßnahmen zu ergreifen. Buschmanns Ansatz kommt zwar nicht ohne Widerstand, doch er lässt keinen Zweifel daran, dass die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehen muss.

Die klaren Worte von Buschmann zu Gesichtserkennung und den damit verbundenen ethischen Fragestellungen sind Teil eines größeren Diskurses über die Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre. In einer Zeit, in der technologische Lösungen zur Überwachung und Sicherheit immer weiter verbreitet sind, positioniert sich Deutschland unter diesem Ministerium in einer Art und Weise, die sich unterscheidet von anderen Ländern, in denen solche Technologien möglicherweise umfassender eingesetzt werden.

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