Die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene hat in Deutschland in den letzten fünf Monaten große Fortschritte gemacht. Diese Schritte gehen über den persönlichen Anbau von Pflanzen in der eigenen Wohnung hinaus. Seit dem 1. Juli können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern ins Leben gerufen werden, um Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und untereinander zu konsumieren. In den letzten Wochen kamen mehrere Anfragen für die Gründung solcher Vereine auf.
Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zeigt, sind bisher mehr als 280 Anträge auf amtliche Anbaugenehmigungen eingegangen. Nordrhein-Westfalen ist mit 69 Anträgen führend, was die Anzahl der Anträge angeht. Auch Niedersachsen hat mit 27 Anträgen auf sich aufmerksam gemacht, wo bereits elf Genehmigungen erteilt wurden. In anderen Bundesländern hingegen, wie Baden-Württemberg und Bayern, wurden trotz der hohen Anzahl an Anträgen bisher noch keine Genehmigungen erteilt.
Anzahl der Anträge und Genehmigungen
Die Situation in den verschiedenen Bundesländern verdeutlicht die unterschiedlichen Fortschritte in der Umsetzung der Cannabis-Legalisierung. Baden-Württemberg hat bisher 47 Anträge erhalten, während Bayern bis zum 28. August 24 Anträge registriert hat. Hier werden die Anträge allerdings sehr sorgfältig geprüft, und die Genehmigungsprozesse sind oft langwierig. Die ersten Genehmigungen für Anbauvereinigungen wurden bis jetzt nur in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz erteilt. Dort wurde jeweils eine Anbauvereinigung genehmigt.
Bei der Antragstellung müssen die Vereine umfassende Informationen bereitstellen, darunter die Mitgliederzahl, der Standort und die Größe der Anbauflächen, sowie ein Sicherheits- und Gesundheitskonzept. Das Gesetz gibt den Vereinen eine Genehmigungsdauer von sieben Jahren, die nach fünf Jahren verlängert werden kann. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Regulierungen und Abgabemengen
In den neuen Anbauvereinigungen müssen sich die Mitglieder an strikte Vorgaben halten, wenn es um die Abgabe von Cannabis geht. So dürfen Vereinsmitglieder pro Tag maximal 25 Gramm Cannabis erhalten, wobei der monatliche Höchstbetrag 50 Gramm beträgt. Für jüngere Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten zusätzlich spezielle Regelungen, die eine monatliche Abgabe von maximal 30 Gramm mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent erlauben. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der Konsum von Cannabis verantwortungsvoll erfolgt und die Gesundheit der Mitglieder geschützt bleibt.
Die Cannabis-Legalisierung stellt somit einen wichtigen Schritt in der Reform der Drogenpolitik in Deutschland dar. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für den gemeinschaftlichen Anbau und Konsum, spricht dabei jedoch auch gesundheitliche und soziale Herausforderungen an, die es zu bewältigen gilt. Die laufenden Entwicklungen in den Bundesländern zeigen, dass das Thema Cannabis immer mehr in den Fokus rückt und die gesellschaftliche Akzeptanz weiter zunimmt.