Fulda

Nach Totschlag: Fuldaer erneut wegen brutaler Schlägerei verurteilt

Brutale Schläge und Tritte an einem 51-Jährigen durch einen bereits vorbestraften 38-Jährigen und seinen Komplizen am Fuldaer Jerusalemplatz am 17. Februar 2023 führten zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren für den Hauptangeklagten, der aus Eifersucht handelte, nachdem das Opfer seiner Freundin einen Gutschein geschenkt hatte.

In Fulda kam es zu einem brutalen Vorfall, der kürzlich vor Gericht behandelt wurde. Ein 38-jähriger Mann, der erst vor einigen Monaten wegen Totschlags verurteilt worden war, stand erneut auf der Anklagebank. Diesmal ging es um eine Schlägerei, die sich im Februar 2023 abspielte. Das Amtsgericht in Fulda befand ihn für schuldig und sprach eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren aus.

Der Gerichtsprozess beleuchtet nicht nur die Anklage, sondern wirft auch ein Licht auf die Hintergründe der gewalttätigen Auseinandersetzung. Der 38-Jährige, der bereits eine schwere Vorstrafe hat, wurde beschuldigt, zusammen mit Komplizen einen 51-jährigen Mann ohne Vorwarnung auf dem Jerusalemplatz angegriffen zu haben. Bei dieser Attacke erlitt das Opfer nicht nur Rippenbrüche, sondern auch schwere Gesichtsverletzungen, einschließlich eines Risses über dem rechten Auge und einer Augenhöhlenfraktur.

Gewalt nach Eifersucht

Die Schlägerei ereignete sich in der Nacht zum 17. Februar, und die Motive hinter der brutalen Aktion waren offenbar von Eifersucht geprägt. Der Richter Ulrich Jahn erklärte während der Urteilsverkündung, dass der Angeklagte aus Eifersucht handelte, da das Opfer zuvor seiner Freundin einen Gutschein geschenkt hatte. Als die Freundin des 38-Jährigen ihm davon berichtete, war dies laut Richter der Auslöser für die gewalttätige Tat. Der Plan, das Opfer in den Park zu locken, war offenbar gut durchdacht, denn der Angeklagte wollte mit den anderen Beteiligten eine „schöne Zeit“ vortäuschen.

Die Umstände des Angriffs verdeutlichen die hinterlistige Absicht des Anklagten. Nachdem das Opfer in der Annahme gekommen war, es würde ein geselliges Treffen stattfinden, wurde er unvermittelt angegriffen. Die Angeklagten gaben während des Prozesses teilweise zu, dass sie physische Gewalt angewendet hatten, doch der Hauptangreifer versuchte, seine Handlungen mit einem anderen, nicht geglaubten Motiv zu rechtfertigen. Er behauptete, das Opfer habe seine Tochter sexuell belästigt, eine Behauptung, die das Gericht jedoch nicht überzeugte.

Urteil und Reaktion der Angeklagten

Das Amtsgericht folgte im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die eine harte Strafe gefordert hatte. Der Hauptangeklagte wurde aufgrund seiner Rolle bei dem Angriff zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der zweite Angeklagte, ein 42-jähriger Mann, der weniger aktiv an der Tat beteiligt war, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Bemerkenswert ist, dass während der Verhandlung der 42-Jährige eine gewisse Reue zeigte, während der Hauptangeklagte keine Einsicht in seine Taten zeigte und erklärte, das Opfer habe „bekommen, was es verdient habe“.

Obwohl das Urteil gefällt wurde, ist es noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Der Fall hat in Fulda für Aufsehen gesorgt und wirft Fragen zur Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft und den zugrunde liegenden Motivationen bei solchen Taten auf.

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