Ein außergewöhnlicher Vorfall hat sich in der kleinen Gemeinde Gielow bei Malchin ereignet, als die örtliche Polizei eine überaus laute und unkonventionelle Geburtstagsparty auf einem motorisierten Bierbike beenden musste. Dieser skurrile Vorfall hat das beschauliche Leben in Mecklenburg-Vorpommern kurzzeitig auf den Kopf gestellt und zeigt, wie Kreativität und Feiern manchmal in Konflikt mit den Gesetzen der Sicherheit geraten können.
Gemäß den Berichten der Polizei kam es am späten Abend zu mehreren Beschwerden von Anwohnern über den Lärm, der von der Geburtstagsgesellschaft ausging. Die Feiernden hatten sich offensichtlich nicht mit herkömmlichen Fortbewegungsmitteln zufrieden gegeben und entschieden, eine motorisierte Version des beliebten Freizeitvergnügens, dem Bierbike, zu verwenden. Dieses persönliche Gefährt war mit einer Tischplatte, Halterungen für Biergläser und zwei Bierbänken ausgestattet, was für eine gesellige Atmosphäre sorgte. Doch an diesem Abend war es nicht nur die Geselligkeit, die im Vordergrund stand.
Die Kontrolle durch die Polizei
Die Polizei erhielt einen Notruf wegen des anhaltenden Lärms und machte sich auf den Weg zur Feier. Als die Beamten eintrafen, entdeckten sie den 57-jährigen Fahrer, der das Fahrzeug steuerte, während sein 53-jähriger Begleiter das Gas gab. Es war ein selbstgebautes Gefährt, das die Vorstellung von einem geselligen Ausflug auf die nächste Stufe hob, aber möglicherweise auch die gesetzlichen Grenzen überschritt.
Sofortigen Anlass zur Sorge boten die alkoholischen Werte, die bei den beiden Männern festgestellt wurden. Der Fahrer hatte einen Alkoholwert von 0,81 Promille, während der Beifahrer sogar einen Wert von 1,56 Promille aufwies. Diese Werte sind nicht nur über dem erlaubten Limit für Autofahrer, sie werfen auch Fragen zur Sicherheit aller Beteiligten auf. Zum Glück hatten die meisten anderen Mitfahrer das Bierbike vor Eintreffen der Polizei bereits verlassen, wodurch Schlimmeres verhindert werden konnte.
In Anbetracht der Umstände sieht sich die Polizei gezwungen, Ermittlungen gegen die beiden Männer einzuleiten und das Gefährt sicherzustellen. Dies geschah in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Vorschrift, die das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol verbietet, selbst wenn es sich um ein nicht traditionelles Fahrzeug handelt. Solche Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit, auch beim Feiern Verantwortung zu übernehmen und die Sicherheit nicht aus den Augen zu verlieren.
Die Geschichte des motorisierten Bierbikes in Gielow ist nicht nur eine amüsante Anekdote, sondern auch eine Mahnung. Sie erinnert uns daran, dass der Drang zu feiern und Spaß zu haben, nicht mit der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften einhergehen sollte. Auch wenn das Bild von fröhlichen Feiernden auf einem Bierbike reizvoll ist, bleibt die Frage der Verantwortung bestehen, insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist.