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RWE und Umweltminister streiten über Wasserentnahmegebühren am Rhein

RWE Power weigert sich, für die Entnahme von Rheinwasser zur Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler ab 2030 zu zahlen, was auf erhebliche rechtliche und umweltpolitische Kontroversen stößt, da Umweltminister Oliver Krischer und der BUND auf die gesetzliche Zahlungspflicht hinweisen.

Köln (ots)

Der Streit um die Wasserentnahme aus dem Rhein für die Flutung der Tagebaue in Hambach und Garzweiler nimmt an Intensität zu. RWE Power, ein bedeutender Akteur im Braunkohlesektor, hat angekündigt, dass das Unternehmen nicht für das benötigte Wasser zahlen wird, das ab 2030 entnommen werden soll. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass die Wasserentnahme nicht zur Verbrauchszweck erfolge, sondern lediglich aus ökologischen Überlegungen.

Dieser Standpunkt hat sowohl bei Umweltschützern als auch bei politischen Vertretern für Empörung gesorgt. Dirk Jansen, der NRW-Geschäftsleiter des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), fordert eine klare Gegendarstellung: RWE müsse für die Wasserentnahme zahlen – eine Forderung, die auf einem Wasserentnahmeentgelt basiert, welches dem Land NRW jährlich Einnahmen von etwa 17 Millionen Euro einbringen könnte. Diese Mittel, so Jansen, sollten zur Unterstützung des hiesigen Gewässerschutzes verwendet werden.

Politische Stimmen gegen RWE

Die Meinung von Jansen wird auch von anderen politischen Vertretern geteilt. René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, betont, dass RWE über Jahre profitiert habe und nun auch für die Folgekosten, einschließlich der Wasserentnahme zur Befüllung der Restseen, Verantwortung übernehmen sollte. Antje Grothus von den Grünen sieht es ähnlich: Sie fordert, dass RWE die Verantwortung für die Wiederherstellung des Grundwassers in der Region trägt, bevor das Unternehmen in der Lage sei, Wasser zu entnehmen.

Der rechtliche Rahmen für die Wasserentnahme in Nordrhein-Westfalen ist klar: Laut dem Wasserentnahmeentgeltgesetz (WasEG) erhebt das Land Gebühren für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Im Normalfall beträgt diese Gebühr fünf Cent pro Kubikmeter. Ziel dieser Gebühren ist unter anderem die Renaturierung von Fließgewässern gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Oliver Krischer, der Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, sieht sich ebenfalls in der Pflicht zu reagieren. In einer Stellungnahme zu dem Konflikt betont er, dass jede Wasserentnahme gesetzlich entgeltpflichtig sei. Dies gelte auch für die Entnahme von Rheinwasser zum Zwecke der Restsee-Befüllung. Der Minister zeigt sich erstaunt über die Forderung von RWE und hebt die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen hervor, die den Gewässerhaushalt schützen sollen.

In der aktuellen Diskussion verschmelzen Umweltfragen und wirtschaftliche Überlegungen. Der Konflikt zwischen den Forderungen des Unternehmens und den Ansprüchen der Umwelt- und Politikvertreter steht symbolisch für die Herausforderungen, vor denen die Region steht, insbesondere im Hinblick auf den schmalen Grat zwischen Rohstoffabbau und der Erhaltung natürlicher Ressourcen.

Die Meinungen von RWE und den kritischen Stimmen aus der Politik und Umweltbewegung zeigen die tiefen Gräben, die in der aktuellen Debatte um den Braunkohleabbau und den Wasserhaushalt entstanden sind. Der Ausgang dieses Konflikts könnte weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Entwicklung des Wassermanagements in der Region haben und aufzeigen, wie wichtig es ist, ein Gleichgewicht zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen zu finden.

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