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RWE weigert sich, für Rheinwasser zur Tagebauflutung zu zahlen

RWE Power weigert sich, für das Rheinwasser zu zahlen, das ab 2030 zur Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler benötigt wird, was Umweltschützer und Politiker empört, da sie die Verantwortung für die ökologischen Folgeschäden fordern.

Die Diskussion um die Wasserentnahme für die Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler hat in Nordrhein-Westfalen für Aufregung gesorgt. Der Energiekonzern RWE Power hat klargestellt, dass er sich weigert, für das Wasser des Rheins zu zahlen, welches ab 2030 zur Auffüllung der Tagebaue benötigt wird. In einem Interview mit dem “Kölner Stadt-Anzeiger” erklärte ein Unternehmenssprecher, dass das entnommene Wasser lediglich aus ökologischen Gründen überführt wird und daher keine Zahlungen erforderlich seien. Diese Aussage stößt auf erhebliche Kritik.

Insbesondere der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist von dieser Position entsetzt. Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND, betont, dass RWE ohne Wenn und Aber ein Wasserentnahmeentgelt zahlen müsse. Für den kommenden Zeitraum prognostiziert man Einnahmen in Höhe von etwa 17 Millionen Euro, die für den Gewässerschutz in der Region eingesetzt werden sollen. “Über Jahrzehnte hinweg hat die RWE Power AG durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört”, so Jansen. An dieser Stelle fragt man sich, wieso die Verursacher nicht für die Schäden aufkommen sollen.

Politische Reaktionen und Forderungen

Die politischen Diskussionen rund um dieses Thema führen auch zu weiteren Forderungen. René Schneider, der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, äußerte sich kritisch gegenüber RWE. Er wies darauf hin, dass das Unternehmen in den vergangenen Jahren hohe Gewinne aus dem Braunkohleabbau erzielt habe und nun auch für die Folgekosten, insbesondere die Wasserentnahme zur Befüllung der Restseen, aufkommen müsse. Diese Überzeugung teilen auch andere Politiker wie Antje Grothus von den Grünen, die argumentiert, dass RWE zur Wiederherstellung des Grundwassers in der Region beitragen sollte.

Das Wasserentnahmeentgeltgesetz von NRW (WasEG) sieht vor, dass für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern in der Regel eine Gebühr von fünf Cent pro Kubikmeter erhoben wird. Diese Einnahmen sollen laut der EU-Wasserrahmenrichtlinie u.a. für die Renaturierung von Gewässern genutzt werden. Insofern könnte die Ablehnung von RWE, für das entnommene Wasser zu zahlen, auch die geplanten Umweltmaßnahmen in Frage stellen.

Oliver Krischer, der nordrhein-westfälische Umweltminister und Mitglied der Grünen, hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Er zeigte sich überrascht über die Position des Konzerns und des BUND. Krischer betonte, dass jede Wasserentnahme, unabhängig von der Quelle, nach dem Gesetz entgeltpflichtig sei. Er stellte klar: “Das gilt selbstverständlich auch für die Entnahme von Rheinwasser zur Befüllung von Rest-Seen.” Damit wird deutlich, dass RWE unter Druck steht, seine Haltung zu überdenken.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tagebau Hambach (Archiv)

Die Debatte rund um die Wasserentnahme und die Verantwortung des Unternehmens RWE zeigt deutlich, wie eng wirtschaftliche Interessen und ökologische Verantwortung miteinander verknüpft sind. Während RWE versucht, sich von den Kosten der Wasserentnahme zu befreien, fordern Umweltorganisationen und Politiker eine gerechte Entschädigung für die Schäden, die durch den Braunkohleabbau verursacht wurden. Diese Situation könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Umweltpolitik in Nordrhein-Westfalen haben.

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