Fürstenfeldbruck

Balkon-PV in Fürstenfeldbruck: Streit um Genehmigung entzündet sich

Ein 72-jähriger Vermieter aus Fürstenfeldbruck weigert sich, das Balkon-PV-Kraftwerk seines Mieters abzubauen, obwohl die Hausverwaltung dies aufgrund fehlender Genehmigung und Beschwerden anderer Bewohner fordert; die Situation wirft Fragen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Solaranlagen auf Balkonen auf, besonders im Hinblick auf ein bevorstehendes Gesetz, das die Genehmigung erleichtern könnte.

In Fürstenfeldbruck regen sich die Gemüter um eine Balkon-PV-Anlage, die kürzlich installiert wurde. Nikolaus Laub, ein 72-jähriger Vermieter, sieht sich mit einem unerwarteten Konflikt konfrontiert. Sein Mieter hatte, mit Laubs ursprünglich gegebener Zustimmung, eine Photovoltaikanlage auf dem Balkon montiert. Nun wurde Laub von seiner Hausverwaltung aufgefordert, das Gerät wieder abzubauen, was er vehement ablehnt.

Dass es in dieser Situation zu Schwierigkeiten kommen würde, hätte Laub nicht gedacht. Vor einigen Monaten hatte er offen für die Idee geworben, eine Solaranlage zu montieren, um damit aktiv zum Umweltschutz beizutragen. „Sehr erfreut war ich über die schnelle Umsetzung“, berichtet Laub. Die Installation, die den Balkon des Mieters ziert, wurde zwar kurzfristig vollzogen, jedoch scheint dies in der gemeinschaftlichen Wohnsituation auf Widerstand zu stoßen.

Regelkonflikte und Sichtprobleme

Die Hausverwaltung, die Allgemeine Wohnungs- und Bautreuhand GmbH (AWB) aus Olching, argumentiert, dass die Balkon-PV-Anlage als bauliche Veränderung betrachtet wird und daher eine Genehmigung benötige. Die Vorwürfe, die auch durch die Beschwerde eines Nachbarn verstärkt wurden, besagen, dass der Sichtschutz des darunterliegenden Balkons durch die Anlage beeinträchtigt wird. Dies führte zu einem Konflikt, den Laub nicht erwartet hatte, zumal das Thema in der letzten Eigentümerversammlung aufgrund eines neuen Gesetzes gestrichen wurde.

„Ich dachte, mit dem neuen Gesetz, das den Ausbau von Photovoltaikanlagen fördern soll, wäre alles in Ordnung“, äußert sich Laub. Trotz dieser Hoffnung bleibt das Problem weiterhin ungelöst. Ein Sprecher der AWB bestätigte: „Eine Montage ohne Genehmigung ist in einer Eigentümergemeinschaft nicht zulässig, dies muss zwingend über eine Eigentümerversammlung entschieden werden.“

Während die rechtlichen Zweifel an der Installierung der PV-Anlage klar aus dem Raum stehen, steht auch der Bundesrat in der Pflicht, die neue Regelung zur Erleichterung solcher Installationen endgültig zu verabschieden. Am 27. September wird für diesen Entscheid gerechnet, nach dem sowohl das Gesetz als auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft geklärt sein müssen.

Die Suche nach einer Lösung

Nikolaus Laub zeigt sich optimistisch und hofft auf einen Kompromiss, um die PV-Anlage im Sinne aller Beteiligten zu erhalten. „Ich habe vorgeschlagen, den Winkel der PV-Anlage zu ändern“, sagt er. Dieses Angebot könnte möglicherweise den Konflikt mit dem Nachbarn entschärfen. Laub bleibt gesellig und hält an der Idee fest, das Projekt auch in Zukunft weiterhin zu unterstützen, sollte alles in der rechtlichen klaren Linie liegen.

Laut Ulrike Kirchhoff, der Vorsitzenden von „Haus und Grund Bayern“, sollte die Eigentümerschaft schon jetzt eine Genehmigung erteilen, bevor die gesetzlichen Änderungen greifen. „Nach der Verabschiedung wird es für die Eigentümergemeinschaft in den meisten Fällen nur schwer sein, sich gegen die Installation zu verwehren“, erklärt sie. Das bedeutet, dass eine Genehmigung sinnvoll ist.

Für den erfahrenen Vermieter ist illegaler Rückbau der Balkon-PV-Anlage keine praktische Option. „Die Anlage abzubauen und später wieder zu montieren, wäre sehr unpraktisch“, glaubt Laub. Er ist bereit, den Prozess zu beobachten und wartet ab, wie die kommenden Entscheidungen der politischen Gremien ausgehen werden. Einmal mehr zeigen solche Entwicklungen auf, wie wichtig eine klare rechtliche Regelung im Bereich Erneuerbare Energien in Deutschland ist.

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