In einem erschütternden Fall von sexuellem Missbrauch hat das Landgericht Schwerin gegen einen 41-jährigen Vater aus Wismar ein drastisches Urteil gefällt. Er wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem nachgewiesen werden konnte, dass er sich in den vergangenen zwei Jahren schwerer Vergehen gegen seine eigene Tochter schuldig gemacht hat. Die Taten fanden in den Schlaf- und Kinderzimmern statt, während andere Familienmitglieder nicht zu Hause waren, und das junge Opfer war damals erst drei Jahre alt.
Zusätzlich zu den schweren Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs wurde der Angeklagte auch wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Nach seiner Festnahme im März dieses Jahres entdeckte die Polizei auf seinem Smartphone mehr als 1300 entsprechende Dateien. Die schockierenden Details der Anklage und das darauf folgende Urteil verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der solche Verbrechen behandelt werden müssen.
Die Schwere der Taten wird deutlich
Das Strafgesetzbuch stellt zahlreiche Handlungen unter Strafe, die als sexueller Missbrauch eingestuft werden. Im Fall des 41-Jährigen wurde sogar das „mildeste“ Vergehen, das seine Tochter im entblößten Intimbereich berührte, bereits mit einer langen Haftstrafe belegt. Obwohl der Richter bei der schwersten Tat vier Jahre hätte verhängen können, erhielt er letztendlich eine Gesamtstrafe von sechs Jahren. Der Angeklagte hatte vor Gericht Reue und Scham gezeigt, was sich mildernd auf die Strafhöhe auswirkte. Dennoch waren die Taten so schwerwiegend, dass sie ein hartes Urteil rechtfertigten.
Die Ermittlungen nahmen ihren Lauf, als die Tochter ihrem Geschlecht ein großes Unbehagen offenbarte und ihrer Mutter von den Schmerzen im Intimbereich berichtete. Diese niederschmetternde Offenbarung führte dazu, dass die Mutter Nachforschungen anstellte und schließlich den Vater aufforderte, sich zu stellen, um die Angelegenheit zu klären. Dies führte zur Selbstanzeige des Vaters und seiner Festnahme, die ebenfalls in die Urteilsfindung einfloss.
Ein Geständnis, das das Verfahren erleichterte
Zu Beginn des Verfahrens und vor seiner Einlassung ließ sich der Angeklagte von seinem Verteidiger durch die Vorwürfe leiten. Im Laufe der Anhörung gestand er seine Schuld in stockenden Sätzen, was die Schwere seiner Taten unterstrich. Seine Aussage, dass er nicht wisse, warum er gehandelt habe, zeugt von einer inneren Zerrissenheit und dem Gefühl, von seinen eigenen Handlungen überwältigt worden zu sein. Er habe oft das Gefühl gehabt, „schwach geworden“ zu sein, und bedrängte Gedanken über seinen moralischen Verfall quälten ihn.
Durch ein ausverhandeltes Geständnis, das nicht nur die Hauptvorwürfe, sondern auch weitere unmissverständliche Taten umfasste, konnte der Angeklagte eine etwas geringere Strafe erwarten. Bereits vor Prozessbeginn hatten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung einen sogenannten Deal vereinbart, der eine Strafminderung für das Geständnis in Aussicht stellte. Diese Art der Vereinbarung kommt in Fällen von sexuellem Missbrauch jedoch nur selten vor, da sie sowohl rechtliche als auch emotionale Implikationen hat.
Trotz der tragischen Umstände und der gnadenlosen Verbrechen, die man in diesen familiären Beziehungen begehen kann, wird bei solchen Urteilen auch die Hoffnung auf ein Bewusstsein für den Schutz von Kindern in ähnlichen Situationen geweckt. Es zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Betroffene und deren Angehörige über solche miesen Taten sprechen und rechtzeitig Hilfe suchen, um das Schlimmste zu verhindern.